Der Deutsche Spendenrat e.V. wurde 1993 als Interessenvertretung spendensammelnder gemeinnütziger Organisationen gegründet. Vorbild waren dabei der Deutsche Werberat und der Deutsche Presserat.
Der Deutsche Spendenrat e.V. ist heute der gemeinnützige Dachverband Spenden sammelnder gemeinnütziger Organisationen in Deutschland. Transparenz, Sicherheit, Glaubwürdigkeit, ethische Standards und Rechenschaft sind Stichworte, denen sich die Mitglieder des Deutschen Spendenrates e.V. bis heute verpflichtet wissen. Der Deutsche Spendenrat e.V. setzt sich daher für die Stärkung von Transparenz und für bessere gesetzliche Rahmenbedingungen im deutschen Spendenwesen ein. Dazu gehören u.a. auch die Entbürokratisierung und Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts und die Schaffung einheitlicher, klarer, verständlicher Rechnungslegungs- und Nachweispflichten für gemeinnützige Organisationen. Mit Unterstützung und in Zusammenarbeit mit den anderen Trägern im Bündnis für Gemeinnützigkeit ist z.B. das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) 2013 in Kraft getreten.
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
Wahl des Vorstandes
Bestellung der Rechnungsprüfer/innen
Feststellung des Haushaltsplanes des Vereins
Entgegennahme des Rechnungsprüfungsberichts
Feststellung des Jahresberichtes
Entlastung des Vorstandes
Einsetzung und Aufhebung von Ausschüssen
Beschluss der Verfahrensordnungen für die Ausschüsse und für das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats
Fortschreibungen der Grundsätze des Deutschen Spendenrats, insbesondere Entscheidungen über den Inhalt der Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung der Grundsätze bei der Spendengewinnung
Berufung des Beirats
Entscheidung über den Inhalt der Selbstverpflichtung der Mitgliedsorganisationen zur Einhaltung von Grundsätzen bei der Spendengewinnung
Entscheidung über die Empfehlungen zum ordnungsgemäßen Umgang mit Spendengeldern
Entscheidungen über den Ausschluss eines Mitglieds unbeschadet der Regelung nach § 4 Ziffer 9c
Entscheidung über die Auflösung des Vereins
Der Vorstand des Vereins besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem Stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schatzmeister/in und bis zu sechs Beisitzerinnen oder Beisitzern. Er wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahren gewählt.
Die/Der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende und die/der Schatzmeister/in sind gesetzliche Vertreter/innen des Vereins im Sinne des § 26 BGB. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam zur Vertretung befugt.
Bianca Kaltschmitt Beisitzerin im Vorstand Zum Kurzprofil
Ulrich Pohl
Bodelschwingsche Stiftung Bethel
Pastor Ulrich Pohl wurde in Essen geboren, absolvierte das Studium der Germanistik, Pädagogik und Theologie und war 15 Jahre Gemeindepfarrer und 9 Jahre Superintendent in der Lippischen Landeskirche . Die v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel haben etwa 16.000 Mitarbeitende an ca. 200 Standorten in Deutschland mit den Schwerpunkten Krankenhäuser, Behindertenhilfe, Epilepsie, Psychiatrie und Wohnungslosenhilfe. Von 2001 bis Januar 2008 war Pastor Pohl Leiter der Zentralen Öffentlichkeitsarbeit der v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel und damit neben PR, Presse- und Medienarbeit auch verantwortlich für Spenden und Stiftungen. Seit Februar 2008 ist er Vorsitzender des Vorstands und Anstaltsleiter der v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel.
Pastor Ulrich Pohl ist Vorstandsvorsitzender des Deutschen Spendenrates e.V.
Manuela Roßbach
Aktion Deutschland hilft e. V.
Manuela Roßbach arbeitet seit 25 Jahren in der internationalen Zusammenarbeit, zunächst bei CARE Deutschland e.V., wo sie von 1998 bis 2004 die Geschäftsführung inne hatte und 2001 zusammen mit Kolleginnen und Kollegen anderer Hilfsorganisationen das Bündnis Aktion Deutschland Hilft e.V. gründete. Sie gehörte von 2001 bis 2004 dem geschäftsführenden Vorstand des gemeinnützigen Start-Ups Aktion Deutschland Hilft e.V. ehrenamtlich an und übernahm 2005 die hauptamtliche Geschäftsführung. Frau Roßbach übernahm verschiedene Vorstandspositionen in international besetzten NRO Gremien, wie z.B. Vorstandsmitglied von CARE Bulgaria, sie war stellvertretende Vorsitzende des Sphere Projects – Standards in der humanitären Hilfe (Genf) und bis 31. Mai 2024 Mitglied im Vorstand von FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte. Sie ist Mitglied im Kuratorium des Institutes für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (IFHV) der Ruhr Universität Bochum, Mitglied im Beirat der Stiftung Internationale Begegnung der Sparkasse in Bonn. Seit 2020 ist sie Mitglied im Stadtrat von Königswinter. Manuela Roßbach ist seit 30 Jahren glücklich verheiratet und hat einen Sohn.
Manuela Roßbach ist stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Spendenrates e.V.
Daniela Geue
Heinrich-Siebrasse-Stiftung
Daniela Geue hat zunächst eine Ausbildung als Bankkauffrau abgeschlossen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin erhielt sie im Februar 2000 ihre Anwaltszulassung. Sie hat sich nach über einem Jahrzehnt in überregional und international tätigen Kanzleien als Rechtsanwältin in eigener Kanzlei in Berlin auf die Beratung von Vereinen und Verbänden spezialisiert. Sie hält für ihre Mandanten individuell zugeschnittene Seminare und Workshops. Zudem berät sie gemeinnützige Organisationen beim Change-Management in sich überlagernden Transformations- und Transparenzprozessen. Sie bringt hierbei ihre Erfahrung aus ihrer über 12-jährigen Tätigkeit als Geschäftsführerin des Deutschen Spendenrats e.V. und als zertifizierte Mediatorin ein. Zudem ist sie Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zu diesem Thema beim IBR-Verlag. Ehrenamtlich ist sie in verschiedenen Organisationen aktiv. Daniela Geue ist verheiratet und hat einen Sohn.
Daniela Geue ist Schatzmeisterin des Deutschen Spendenrates e.V.
Bianca Kaltschmitt
help – Hilfe zur Selbsthifle e. V.
Bianca Kaltschmitt ist 27.11.1967 in Heidelberg geboren. Sie ista ls Geschäftsführerin von Help – Hilfe zur Selbsthilfe e.V. im Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn als vertretungsberechtigte Person eingetragen und führt als besondere Vertreterin nach §30 BGB die Geschäfte des Vereins. Ihre Aufgaben sind in §9 der Satzung geregelt.
Bianca Kaltschmitt ist Beisitzerin im Vorstand des Deutschen Spendenrates e.V.
Aufgaben
Aufstellung und Umsetzung der Jahresplanung sowie Erstellung und Umsetzung von Konzepten zur Erfüllung der Satzungszwecke
Führung von hauptamtlichen Mitarbeiter:innen inklusive Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen
Verantwortung für das Berichts-, Kontroll- und Rechnungswesen
Bereitstellung von Arbeitshilfen für Vereinsorgane und Gremien
alle sonstigen Rechtshandlungen, die zur Wahrnehmung der Geschäftsaufgaben erforderlich sind
Berufliche Stationen
Seit 2022: Geschäftsführerin von Help – Hilfe zur Selbsthilfe e.V.
Juni – Dez. 2021: Interim Geschäftsführerin von Help – Hilfe zur Selbsthilfe e.V.
2017 – 2021: Stellvertretende Geschäftsführerin, Abteilungsleitung Kommunikation und Verwaltung,
Help – Hilfe zur Selbsthilfe e.V.
2011 – 2022: Abteilungsleitung Kommunikation, Help – Hilfe zur Selbsthilfe e.V.
2004 – 2011 Fundraising und Public Relations Managerin, Help – Hilfe zur Selbsthilfe e.V.
2002 – 2004 Referentin Dauerspenden, Deutsche Welthungerhilfe e.V.
2001 Leitung Kommunikation und Fundraising, Förderverein Kinderherzzentrum Sankt Augustin
1995 – 2001 Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung, Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Stückemann wurde am 4. Juli 2024 auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Spendenrates e. V. einstimmig zum Ehrenvorsitzenden des Vereins gewählt. In der Laudatio zur Verleihung des Ehrenvorsitz hieß es u. a. „Zu Ehren von Wolfgang Stückemann und in Anerkennung seines außergewöhnlichen ehrenamtlichen Engagements für den Verein und seine Mitglieder änderte die Mitgliederversammlung einstimmig die Satzung des Deutschen Spendenrates, um die Möglichkeit der Wahl eines Ehrenvorsitzenden zu schaffen. Dies unterstreicht den hohen Stellenwert und die immense Bedeutung seiner Arbeit für den Verein. Nicht nur seine herausragenden Leistungen, sondern auch der Mensch Wolfgang Stückemann, der sich stets mit Herzblut für den Verein eingesetzt hat, hat diese Ehre mehr als verdient.
Wolfgang Stückemann ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht in einer mittelständischen, wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Lemgo (Lippe) tätig. Ehrenamtlich ist er als Vorstandsvorsitzender der gemeinnützigen Heinrich-Siebrasse-Stiftung sowie in anderen gemeinnützigen Organisationen aktiv. Der Jurist wurde am 10. Juni 1946 in Detmold geboren, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster erhielt er im März 1973 die Anwaltszulassung. Bis 2016 ist er Notar, seit 1987 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2005 Fachanwalt für Erbrecht. Herr Stückemann arbeitet seit 1999 u.a. im Herausgeberbeirat der Zeitschrift „Fachanwalt Arbeitsrecht“ und publiziert in erster Linie zum Arbeitsrecht und zum Erbrecht. Seit 2008 gehört Herr Stückemann dem Vorstand des Deutschen Spendenrates e.V. zunächst als Schatzmeister und in den Jahren 2010 – 2024 als Vorsitzender an.
Martin Wulff (66) ist Geschäftsführer der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal, eine der fünf Stiftungen des Bethel Verbundes. Er hat langjährige Erfahrung in unterschiedlichen diakonischen Arbeitsfeldern. Seine berufliche Station ist seit langem die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal. Dort hat er in den letzten Jahren viele Vorhaben angeschoben und verwirklicht wie bspw. die Enthospitalisierung von Menschen mit psychischer Erkrankung in Brandenburg, den Ausbau der Hospizangebote sowie die Integration des Diakonischen Werkes Niederlausitz und der Stiftung Lazarus.
Der Schiedsausschuss entscheidet nach der Verfahrungsordnung des Schiedsausschusses über Beschwerden zu vereinsschädigendem Verhalten von Mitgliedsorganisationen. Beschwerden können sowohl durch Organe des Vereins, durch andere Mitgliedsorganisationen, als auch durch jede dritte Person vorgetragen werden. Der Schiedsausschuss kann Vorstand und Mitgliederversammlung bei gegebenem Anlass Disziplinarmaßnahmen (Missbilligungen, Rügen) Geldstrafe und den Vereinsausschluss eines Mitgliedes vorschlagen. Er prüft Beschwerden und spricht in begründeten Fällen Missbilligungen und Rügen aus. Die Mitglieder des Schiedsausschusses werden für drei Jahre gewählt. Derzeit befinden sich im Schiedsausschuss überwiegend vom Deutschen Spendenrat e.V. unabhängige Personen, darunter u.a. auch drei Rechtsanwälte und einem Wirtschaftsprüfer. Den Vorsitz des Schiedsausschusses führt Herr Ludger Schulte-Hülsmann, Generalsekretär der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. DLRG.
Mitglieder im Schiedsausschuss
Ludger Schulte-Hülsmann Vorsitzender des Schiedsausschusses Zum Kurzprofil
ARTAG Allgemeine Revision & Treuhand AG Wirtschaftsprüfergesellschaft
Barbara Meyn
Geschäftsführerin des gemeinnützigen „Ingenieure ohne Grenzen e.V.“
Sascha Voigt de Oliveira
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Udo Zippel
Seit 2024 Rentner, zuvor Kaufmännischer Vorstand der Stiftung Eben-Ezer, Lemgo
Udo Zippel studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und absolvierte seinen Vorbereitungsdienst für das zweite juristische Staatsexamen beim Präsidenten des OLG Hamm. 1989 absolvierte er sein zweites juristisches Staatsexamen in Düsseldorf. Neben seiner Vorstandstätigkeit für die Stiftung Eben-Ezer ist er seit 1999 ehrenamtlicher Vorsitzender der Finanzkommission Spendenparlament Lippe e.V. und seit 2002 auch deren Schatzmeister.
In den Jahren 2018 – 2024 war er Schatzmeister im Vorstand des Deutschen Spendenrates e.V.
Der Ausschuss, der aus unabhängigen Wirtschaftsprüfern/ Steuerberatern aus verschiedenen Regionen der Bundesrepublik besteht, berät ehrenamtlich Vorstand und Geschäftsführung des Deutschen Spendenrates e.V., insbesondere in Fragen der Gemeinnützigkeit und Transparenz einschließlich deren praktischer Umsetzung. Die Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrates e.V. werden durch das Beratungsgremium bei der Einhaltung und Umsetzung der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V. unterstützt, soweit diese die Rechnungslegung der Mitgliedsorganisationen betrifft (Berichtskritik). Mit der Einrichtung des Beratungsgremiums der Wirtschaftsprüfer trägt der Deutsche Spendenrat e.V. zur weiteren Qualitätssicherung im Spendenwesen bei. Von den Mitgliedern des Wirtschaftsprüferausschusses werden darüber hinaus Workshops zu Fragen der Gemeinnützigkeit und der Einhaltung/Umsetzung der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V. durchgeführt. Der gemeinsame fachliche Meinungsaustausch über diese Fragen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil seiner Arbeit.
Wirtschaftsprüfer-Ausschuss
Nina Blume Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Zum Kurzprofil
Der Deutsche Spendenrat e.V. ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin – VR- 27131 B – eingetragen. Er ist als Dachverband mit gültigem Freistellungsbescheid nach §§ 52 ff. der Abgabenordnung, zuletzt vom 21.11.2023 des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/663/50069, als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienend, anerkannt.
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