Deutscher Spendenrat
Seit 1993
Wir sind der gemeinnützige Dachverband
spendensammelnder gemeinnütziger Organisationen
in Deutschland und die Stimme des deutschen Spendenwesens.
Geprüfte Standards
Transparenz schafft Vertrauen. Unsere Mitglieder verpflichten sich zu hohen Qualitäts- und Transparenzstandards, deren Einhaltung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer überprüft wird.
Politische Stimme
Wir geben der Gemeinnützigkeit eine starke Stimme. Für bessere gesetzliche Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie und einen modernen, leistungsfähigen Non-Profit-Sektor.
Starke Allianz
Gemeinsam bewegen wir mehr. Als Mitglied des Bündnisses für Gemeinnützigkeit gestalten wir gemeinsam mit starken Partnern die Zukunft des gemeinnützigen Sektors aktiv mit.
Unsere Struktur
Verantwortung mit System
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Wahl des Vorstandes
- Bestellung der Rechnungsprüfer/innen
- Feststellung des Haushaltsplanes des Vereins
- Entgegennahme des Rechnungsprüfungsberichts
- Feststellung des Jahresberichtes
- Entlastung des Vorstandes
- Einsetzung und Aufhebung von Ausschüssen
- Beschluss der Verfahrensordnungen für die Ausschüsse und für das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats
- Fortschreibungen der Grundsätze des Deutschen Spendenrats, insbesondere Entscheidungen über den Inhalt der Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung der Grundsätze bei der Spendengewinnung
- Berufung des Beirats
- Entscheidung über den Inhalt der Selbstverpflichtung der Mitgliedsorganisationen zur Einhaltung von Grundsätzen bei der Spendengewinnung
- Entscheidung über die Empfehlungen zum ordnungsgemäßen Umgang mit Spendengeldern
- Entscheidungen über den Ausschluss eines Mitglieds unbeschadet der Regelung nach § 4 Ziffer 9c
- Entscheidung über die Auflösung des Vereins
Der Vorstand des Vereins besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem Stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schatzmeister/in und bis zu sechs Beisitzerinnen oder Beisitzern. Er wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahren gewählt.
Die/Der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende und die/der Schatzmeister/in sind gesetzliche Vertreter/innen des Vereins im Sinne des § 26 BGB. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam zur Vertretung befugt.




Der Schiedsausschuss entscheidet nach der Verfahrungsordnung des Schiedsausschusses über Beschwerden zu vereinsschädigendem Verhalten von Mitgliedsorganisationen. Beschwerden können sowohl durch Organe des Vereins, durch andere Mitgliedsorganisationen, als auch durch jede dritte Person vorgetragen werden. Der Schiedsausschuss kann Vorstand und Mitgliederversammlung bei gegebenem Anlass Disziplinarmaßnahmen (Missbilligungen, Rügen) Geldstrafe und den Vereinsausschluss eines Mitgliedes vorschlagen. Er prüft Beschwerden und spricht in begründeten Fällen Missbilligungen und Rügen aus. Die Mitglieder des Schiedsausschusses werden für drei Jahre gewählt. Derzeit befinden sich im Schiedsausschuss überwiegend vom Deutschen Spendenrat e.V. unabhängige Personen, darunter u.a. auch drei Rechtsanwälte und einem Wirtschaftsprüfer. Den Vorsitz des Schiedsausschusses führt Herr Ludger Schulte-Hülsmann, Generalsekretär der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. DLRG.
Mitglieder im Schiedsausschuss





Der Ausschuss, der aus unabhängigen Wirtschaftsprüfern/ Steuerberatern aus verschiedenen Regionen der Bundesrepublik besteht, berät ehrenamtlich Vorstand und Geschäftsführung des Deutschen Spendenrates e.V., insbesondere in Fragen der Gemeinnützigkeit und Transparenz einschließlich deren praktischer Umsetzung. Die Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrates e.V. werden durch das Beratungsgremium bei der Einhaltung und Umsetzung der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V. unterstützt, soweit diese die Rechnungslegung der Mitgliedsorganisationen betrifft (Berichtskritik). Mit der Einrichtung des Beratungsgremiums der Wirtschaftsprüfer trägt der Deutsche Spendenrat e.V. zur weiteren Qualitätssicherung im Spendenwesen bei. Von den Mitgliedern des Wirtschaftsprüferausschusses werden darüber hinaus Workshops zu Fragen der Gemeinnützigkeit und der Einhaltung/Umsetzung der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V. durchgeführt. Der gemeinsame fachliche Meinungsaustausch über diese Fragen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil seiner Arbeit.










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Rechtsgrundlagen
Der Deutsche Spendenrat e.V. ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin – VR- 27131 B – eingetragen. Er ist als Dachverband mit gültigem Freistellungsbescheid nach §§ 52 ff. der Abgabenordnung, zuletzt vom 21.11.2023 des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/663/50069, als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienend, anerkannt.



