Deutscher Spendenrat
Seit 1993

Verantwortung mit System

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Wahl des Vorstandes
  • Bestellung der Rechnungsprüfer/innen
  • Feststellung des Haushaltsplanes des Vereins
  • Entgegennahme des Rechnungsprüfungsberichts
  • Feststellung des Jahresberichtes
  • Entlastung des Vorstandes
  • Einsetzung und Aufhebung von Ausschüssen
  • Beschluss der Verfahrensordnungen für die Ausschüsse und für das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats
  • Fortschreibungen der Grundsätze des Deutschen Spendenrats, insbesondere Entscheidungen über den Inhalt der Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung der Grundsätze bei der Spendengewinnung
  • Berufung des Beirats
  • Entscheidung über den Inhalt der Selbstverpflichtung der Mitgliedsorganisationen zur Einhaltung von Grundsätzen bei der Spendengewinnung
  • Entscheidung über die Empfehlungen zum ordnungsgemäßen Umgang mit Spendengeldern
  • Entscheidungen über den Ausschluss eines Mitglieds unbeschadet der Regelung nach § 4 Ziffer 9c
  • Entscheidung über die Auflösung des Vereins

Der Vorstand des Vereins besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem Stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schatzmeister/in und bis zu sechs Beisitzerinnen oder Beisitzern. Er wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahren gewählt.

Die/Der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende und die/der Schatzmeister/in sind gesetzliche Vertreter/innen des Vereins im Sinne des § 26 BGB. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam zur Vertretung befugt.

Ulrich Pohl
Ulrich Pohl
Vorstandsvorsitzender
Portrait Manuela Rossbach
Manuela Roßbach
Stellv. Vorsitzende
Samuel Bayer
Schatzmeister
Portrait Bianca Kaltschmitt
Bianca Kaltschmitt
Beisitzerin im Vorstand

Wolfgang Stückemann
Wolfgang Stückemann
Ehrenvorsitzender

Martin Wulff
Martin Wulff
Geschäftsführer
Lars Kolan
Lars Kolan
Geschäftsstellenleiter

Der Schiedsausschuss entscheidet nach der Verfahrungsordnung des Schiedsausschusses über Beschwerden zu vereinsschädigendem Verhalten von Mitgliedsorganisationen. Beschwerden können sowohl durch Organe des Vereins, durch andere Mitgliedsorganisationen, als auch durch jede dritte Person vorgetragen werden. Der Schiedsausschuss kann Vorstand und Mitgliederversammlung bei gegebenem Anlass Disziplinarmaßnahmen (Missbilligungen, Rügen) Geldstrafe und den Vereinsausschluss eines Mitgliedes vorschlagen. Er prüft Beschwerden und spricht in begründeten Fällen Missbilligungen und Rügen aus. Die Mitglieder des Schiedsausschusses werden für drei Jahre gewählt. Derzeit befinden sich im Schiedsausschuss überwiegend vom Deutschen Spendenrat e.V. unabhängige Personen, darunter u.a. auch drei Rechtsanwälte und einem Wirtschaftsprüfer. Den Vorsitz des Schiedsausschusses führt Herr Ludger Schulte-Hülsmann, Generalsekretär der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. DLRG.

Mitglieder im Schiedsausschuss

Portrait Dieter Knicker
Dieter Knicker
Rechtsanwalt
Portrait Barbara Meyn
Barbara Meyn
Rechtsanwältin und Geschäftsführerin
Portrait Siegfried Pick
Siegfried Pick
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Portrait Ludger Schulte-Hülsmann
Ludger Schulte-Hülsmann
Vorsitzender des Schiedsausschusses
Dr. Verena Staats
Portrait Sascha Voigt de Oliveira
Sascha Voigt de Oliveira
Rechtsanwalt und Steuerberater
Portrait Udo Zippel
Udo Zippel
Schiedsausschuss

Der Ausschuss, der aus unabhängigen Wirtschaftsprüfern/ Steuerberatern aus verschiedenen Regionen der Bundesrepublik besteht, berät ehrenamtlich Vorstand und Geschäftsführung des Deutschen Spendenrates e.V., insbesondere in Fragen der Gemeinnützigkeit und Transparenz einschließlich deren praktischer Umsetzung. Die Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrates e.V. werden durch das Beratungsgremium bei der Einhaltung und Umsetzung der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V. unterstützt, soweit diese die Rechnungslegung der Mitgliedsorganisationen betrifft (Berichtskritik). Mit der Einrichtung des Beratungsgremiums der Wirtschaftsprüfer trägt der Deutsche Spendenrat e.V. zur weiteren Qualitätssicherung im Spendenwesen bei. Von den Mitgliedern des Wirtschaftsprüferausschusses werden darüber hinaus Workshops zu Fragen der Gemeinnützigkeit und der Einhaltung/Umsetzung der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V. durchgeführt. Der gemeinsame fachliche Meinungsaustausch über diese Fragen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil seiner Arbeit.

Portrait Nina Blume
Nina Blume
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Portrait Annette Dieckmann
Annette Dieckmann
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Portrait Stefan Etteldorf
Stefan Etteldorf
Wirtschaftsprüfer
Portrait Manfred Lehmann
Manfred Lehmann
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Portrait Frank Molitor
Frank Molitor
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Portrait Klaus Schneider
Klaus Schneider
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Portrait Michael B. Schröder
Michael B. Schröder
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Portrait Wernher Schwarz
Wernher Schwarz
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Portrait Ralph Wedekind
Ralph Wedekind
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Portrait Clemens Willeke
Clemens Willeke
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater