Tipps für Privatspender
Spenden – aber richtig!
Wer Geld gibt, möchte, dass es auch wirklich dort ankommt, wo es gebraucht wird. Wie Verbraucher sicher spenden können, woran man seriöse Organisationen erkennt und welche Regeln darüber hinaus fürs Spenden gelten, finden Sie hier:
Goldene Regeln zum Spenden
In Deutschland wirbt eine Vielzahl an gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen um Spenden. Machen Sie sich daher Gedanken, welche Organisationen Sie unterstützen wollen und wofür diese sich einsetzen. Wem soll Ihre Spende zugute kommen? Welches Anliegen liegt Ihnen besonders am Herzen? Der Schutz von Kindern? Die Linderung von Armut? Entwicklungshilfe? Die Einhaltung von Menschenrechten? Die Förderung von Kultur? Der Umweltschutz? Die Bekämpfung von Krankheiten? Der Tierschutz? Die Belange und Anliegen, für die Sie sich mit Ihrer Spende einsetzen können, sind vielfältig. Suchen Sie sich daher Organisationen und Projekte aus, die zu Ihnen passen und die Ihnen eine Herzensangelegenheit sind.
Voraussetzung jeder Seriosität einer Organisation ist der Status der Gemeinnützigkeit. Dem Finanzamt obliegt die Kontrolle über die zweckgerichtete Geschäftsführung der gemeinnützigen Organisation und die Kontrolle über die Mittelverwendung. Eine weitergehende Qualitätskontrolle der Organisation findet von Gesetzes wegen nicht statt. Damit garantiert das zuständige Finanzamt zwar nicht eine umfassende Seriosität, der Status der Gemeinnützigkeit ist jedoch ein erstes wesentliches Indiz. Die Ergebnisse der Überprüfungen durch das Finanzamt unterliegen jedoch dem Steuergeheimnis, so dass es jeder Organisation selbst obliegt, über diesen Status Auskunft zu geben.
Seriöse Organisationen veröffentlichen hierzu entsprechende Informationen. Die Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrats e.V. haben diesen zudem von der Schweigepflicht des Finanzamtes entbunden, so dass hier jederzeit zum Spendenbereich Nachfragen zum Status der Gemeinnützigkeit erfolgen können.
Mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit fördert die öffentliche Hand das gemeinnützige Engagement von Vereinen, Stiftungen und von Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Von dieser Förderung profitieren diese Organisationen unter anderem dadurch, dass sie beim Finanzamt insbesondere von der Körperschaftssteuer befreit sind. Spender können Ihre Spende an eine als gemeinnützig anerkannte Organisation steuermindernd gelten machen. Dabei sollte die steuerliche Begünstigung fünf Jahre betragen.
Die Zahl der Spenden sammelnden Organisationen in Deutschland beläuft sich auf 616.154 (Quelle: ZiviZ-Survey 2012) und auch die öffentlichen Spendenaufrufe für gemeinnützige und wohltätige Zwecke haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Für die Spender ist es daher oftmals nicht leicht, sich einen Überblick in der Vielfalt der Spendenanliegen angesichts der großen Anzahl spendensammelnder Organisationen zu schaffen. Die meisten Organisationen können als seriös eingestuft werden, jedoch tummeln sich unter ihnen auch vereinzelt schwarze Schafe.
Informieren Sie sich daher zunächst nach Möglichkeit im Internet über die Organisation, für die Sie spenden wollen, oder bitten Sie, dass Ihnen Jahres- oder Geschäftsberichte und Informationen über Projektaktivitäten zugänglich gemacht werden. Auch Erfahrungsberichte und aktuelle Einschätzungen anderer Spender, die sich im Internet leicht recherchieren lassen, können Ihnen bei der Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit einer Organisation hilfreich sein. Sie sollten sich auch willkommen und gut betreut fühlen, wenn Sie nachfragen.
Die Vertrauenswürdigkeit einer Organisation erkennen Sie daran, dass sie auf Wunsch aussagekräftiges Material über Aktivitäten und über die Organisation selbst zur Verfügung stellt. Hierzu gehört nicht nur die Auskunft über den aktuellen Status der Gemeinnützigkeit, sondern ebenso die regelmäßige, aktuelle Information über durchgeführte Projekte, als auch ein aussagekräftiger Jahresbericht in Druckform oder auf der Homepage. In ihm informiert die Organisation transparent, verständlich und wahrheitsgemäß über ihre Tätigkeit und relevante Finanzdaten z.B. durch Veröffentlichung der wesentlichen Daten des Jahresabschlusses, der mit Beteiligung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers erstellt wurde. Die Organisation informiert dabei offen und transparent über Spendeneinnahmen und deren Verwendung. Zudem unterlässt sie aggressive, reißerische Werbung. Der Tätigkeitsbericht informiert dabei insbesondere über erbrachte Leistungen und Projektaktivitäten sowie über Entwicklungen und Tendenzen im Aufgabengebiet der Organisation und innerhalb der Organisation selbst. Leitungs- und Aufsichtsorgane sind getrennt und verhindern Interessenkollisionen bei den verantwortlichen und handelnden Personen. Personalstrukturen und wesentliche vertragliche Grundlagen und gesellschaftsrechtliche Verflechtungen werden ebenfalls veröffentlicht.
Mit einer Sachspende verbinden viele Menschen das Gefühl, Menschen in Not direkt und unmittelbar wirksam helfen zu können. Vielfach lassen sie sich auch von der Vorstellung leiten, eine Sachspende sei eine „persönlichere“ Form des Spendens als die eher „anonyme“ Geldspende. Dabei wird der logistische und finanzielle Aufwand im Umgang mit Sachspenden leicht unterschätzt: Transporte müssen organisiert und ggf. an weit entfernte Orte kostenintensiv versandt und verteilt, die Verwendbarkeit und Qualität der Spende muss geprüft werden, Brauchbares muss von Unbrauchbarem getrennt werden, Lagerkosten fallen an und so weiter.
Haben Sie daher Verständnis dafür, dass Sachspenden vor allem dann gern gesehen sind, wenn Organisationen gezielt zu ihnen aufrufen und Ihre Sachspenden dem im Spendenaufruf bestimmten Bedarf genau entsprechen, wie es bei schweren Unglücksfällen oder Katastrophen häufig der Fall ist. Generell bieten Geldspenden den Organisationen eine größere Flexibilität. Sie sind leichter zu handhaben und verursachen geringere Folgekosten. Sachmittel können oftmals wesentlich kostengünstiger im Land selbst erworben werden. Dies dient dem guten Zweck. Spenden Sie daher bevorzugt Geldspenden und vertrauen Sie auf das Knowhow, die Erfahrung und Effizienz der von Ihnen unterstützten Organisation in der bedarfsgerechten und zielgerichteten Beschaffung von Hilfsgütern!
Eine zweckgebundene Spende gibt zwar die Sicherheit, dass die Zuwendung genau für den bestimmten Zweck, wie z.B. für die Katastrophenhilfe in Nepal, eingesetzt wird. Andererseits engen zweckgebundene Spenden die Möglichkeiten des Helfens auch stark ein: Denn die Organisation darf eine zweckgebundene Spende nicht für andere Hilfszwecke verwenden. Zweckgebundene Spenden ziehen einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand nach sich, da die jeweiligen Ein- und Ausgaben in der Buchhaltung getrennt aufgeführt werden müssen. Außerdem kann es passieren, dass beispielsweise bei der Katastrophenhilfe zu viele Gelder für den gleichen Zweck gespendet werden oder dass der Verwendungszweck einer Spende zu eng festgelegt ist. Im ungünstigsten Fall sind diese Spendengelder dann lange Zeit blockiert oder müssen sogar rücküberwiesen werden – auch wenn Ihre Spende in der Zwischenzeit an anderer Stelle umso dringender benötigt wird.
Zweckgebundene Spenden sollten daher wie Sachspenden die Ausnahme bleiben und besonders bei konkreten Aufrufen erfolgen.
Mit einer Zweckbindung engen Sie die Flexibilität und die Hilfsmöglichkeiten der Organisation, die Sie unterstützen wollen, stark ein. Bringen Sie der Organisation Ihres Vertrauens daher auch das Vertrauen entgegen, dafür sorgen zu können, dass Ihre Spende ihre Wirkung am besten entfalten kann. Sie besitzt die notwendige Erfahrung, das Geld dort einzusetzen, wo es am nötigsten gebraucht wird, und sie verfügt über Experten, die dafür Sorge tragen, dass Ihre Spende dem Anliegen, für das Sie spenden, in bestmöglicher Weise zugute kommt. Verzichten Sie, daher wenn möglich, auf eine Zweckbindung.
Beim aufdringlichen Rasseln mit der Sammelbüchse oder bei Spendensammlern, die Sie an Ihrer Haustür oder auf der Straße zu schnellem Handeln nötigen, sollten Sie sehr skeptisch sein, wenn Ihnen die Sammler nicht persönlich bekannt sind. Auch wenn Sie mit drastischen oder schockierenden Bildern konfrontiert werden oder Ihnen extrem gefühlsbetontes und plakatives Werbematerial zugeschickt wird, das bei Ihnen ein schlechtes Gewissen hervorrufen soll, spricht dies gegen die Seriosität der Organisation. Seriöse Organisationen setzen auf aussagekräftige Informationen und versuchen nicht, Sie zu überreden. Sie lassen Ihnen auch die Zeit, die Sie benötigen, um Ihre Entscheidung zu treffen, und unterlassen aggressive Werbung. Denn sie wissen: Eine Spende ist eine freiwillige Form des Gebens und sie sollte aus eigenem Entschluss heraus und frei von Zwang getätigt werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Arbeit von gemeinnützigen Organisationen zu unterstützen: Vertraglich verpflichtendes regelmäßiges Spenden, in Form einer Fördermitgliedschaft kann helfen, der Organisation die Möglichkeit zu eröffnen, längerfristig mit den eingehenden Geldern Hilfsprojekte zu planen, um auch im Notfall schnell einsatzbereit zu sein. Fördermitglieder sind zwar verpflichtet, Mitgliedsbeiträge zu zahlen, erhalten im Gegensatz zu ordentlichen Mitgliedern aber kein Stimm- und/oder kein Wahlrecht. Da es sich hier um ein längerfristiges Engagement seitens des Spenders handelt, sollte hier vor Unterschriftsleistung zum Abschluss einer Fördermitgliedschaft auch immer auf die Kündigungsmöglichkeiten bzw. ein Widerrufsrecht geachtet werden.
Tipps zum richtigen Spendenverhalten
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt legt die Grundlage für die Spendenwürdigkeit einer Organisation. Gemeinnützigkeit per se stellt keinen rechtlich geschützten Begriff dar. Wenn eine Organisation sich gemeinnützig nennt, kommt es daher darauf an, ob dieser Status auch vom zuständigen Finanzamt entsprechend anerkannt wurde. Eine Körperschaft verfolgt nach § 52 AO gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. In dem Fall erhält die Organisation den steuerlichen Freistellungsbescheid. Mit dem Freistellungsbescheid bescheinigt das zuständige Finanzamt einer gemeinnützigen Organisation, dass sie von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer freigestellt wird. Der Bescheid gilt auch als formale Feststellung der Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts. Der Freistellungsbescheid wird alle drei Jahre erteilt. Hinzu kommt allerdings, dass die Organisation tatsächlich satzungsgemäß handelt und ihre Ziele verfolgt.
Eine Auskunft über dessen Vergabe wird das Finanzamt jedoch aufgrund des Steuergeheimnisses nicht erteilen, so dass dieser Status nur über die Organisation oder den Deutschen Spendenrat e.V. bezüglich seiner Mitglieder eingeholt werden kann. Gemeinnützige Organisationen weisen vielfach auch in ihrem Informationsmaterial darauf hin, dass sie gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung (AO) und Spenden an diese steuerbegünstigt sind. Ist eine Organisation steuerbegünstigt, können Spenden an diese steuermindernd geltend gemacht werden. Der Staat verzichtet zur Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen somit auf Steuereinnahmen und dient damit dem Gemeinwohl.
Steuerlich absetzbar sind Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke.
Dazu zählen:
- Gemeinnützige Zwecke
- Mildtätige Zwecke (z.B. Behindertenwerkstätten, Mahlzeitendienste oder Drogenberatungsstellen)
- Kirchliche Zwecke
- Zwecke der politische Parteien
- Zwecke der unabhängigen Wählervereinigungen
- Gemeinnützige Vereine und Organisationen, wie gGmbH, gAG und gemeinnützige Stiftungen
Im Rahmen der in der Abgabenordnung (AO) angeführten Zwecke können zudem bedacht werden:
- öffentliche Dienststellen im Inland: z.B. Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsinstitute, Behörden, Schulen, staatliche Museen, staatliche Krankenhäuser
- juristische Personen des öffentlichen Rechts im Inland: z. B. Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Verbandsgemeindeverwaltungen, Länder und Bund sowie die Kirchen
Voraussetzung dafür, dass eine Spende oder Zustiftung vom Finanzamt steuermindernd anerkannt wird, ist grundsätzlich eine Spendenbescheinigung. Zuwendungsbestätigung ist jedoch der steuerrechtlich zutreffende Begriff für Spendenbescheinigung. Der Spender oder Zustifter zu einer gemeinnützigen Stiftung kann die Steuervorteile seiner Spende bzw. Zuwendung nur dann nutzen, wenn er seiner Einkommenssteuererklärung eine Zuwendungsbestätigung beifügt. Die vorgenannte Bestätigung muss vom Empfänger der Spende nach einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck ausgestellt sein und bestimmte notwendige Angaben enthalten. Es sei denn es handelt sich um kleinere Beträge und die Spende beträgt nicht mehr als 200 Euro. Hier reichen als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts.
Bei Spenden an Kindergärten, Jugendclubs, Schulen oder andere öffentliche Empfänger reicht ein einfacher Kontoauszug oder ein abgestempelter Einzahlungsbeleg in der Regel völlig aus.
Ebenso wie Spenden sind grundsätzlich auch Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder religiöse Zwecke im Rahmen des abzugsfähigen Spendenhöchstbetrages als Sonderausgaben absetzbar. Der Höchstbetrag beläuft sich hier auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben. Sofern die Zuwendungen den Höchstbetrag übersteigen, kann der übersteigende Anteil in das Folgejahr vorgetragen und dort im Rahmen des Höchstbetrages berücksichtigt werden. Dieser Spendenvortrag gilt zeitlich unbegrenzt. Zuwendungen zum Vermögenstock gemeinnütziger Stiftungen können bis zu einem Betrag in Höhe von 1 Million Euro steuerlich geltend gemacht werden. Nicht steuerlich begünstigt sind z.B. der Mitgliedsbeitrag im Fußballklub oder die kulturelle Betätigung zur Freizeitgestaltung (eigenes Mitmachen z.B. im Laientheater, Musik- und Gesangverein), Heimatkunde und Heimatpflege sowie die Tier- und Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, das traditionelle Brauchtum einschließlich Karneval, die Soldatenbetreuung, den Amateurfunk, Modellflug und Hundesport (§ 10 b Abs. 1 EStG). Zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen sind daher nur spendenabzugsberechtigte gemeinnützige Organisationen berechtigt.
Die Spendenabzugsberechtigung gemeinnütziger Organisationen bezieht sich auf Spenden und auf Zustiftungen für gemeinnützige Stiftungen. Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Geld- oder Sachzuwendungen an Körperschaften, die zur Annahme von Spenden berechtigt sind. Spenden müssen zeitnah verwendet werden. Das unterscheidet sie von Zustiftungen.
Verwaltungs- und Werbekosten sind alle Ausgaben, die den in der Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecken nicht unmittelbar inhaltlich zuzuordnen sind.
Der Anteil der notwendigen Aufwendungen sollte für Werbung und Verwaltung an den Gesamtaufwendungen ein notwendiges Maß nicht überschreiten. Die zur Verfügung stehenden Gelder sollen in einem möglichst hohen Umfang zugunsten satzungsgemäßer Projekte und Maßnahmen eingesetzt werden.
Auch die Mitglieder des Deutschen Spendenrats e.V. haben sich selbst verpflichtet, die Mittelbeschaffung und Mittelverwendung klar, verständlich und nachvollziehbar darzustellen und offenzulegen sowie die Werbe- und Verwaltungskosten gering zu halten. Hierzu lassen sich diese von ihrem internen Rechnungsprüfer, je nach Größe der Kassenprüfer, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, bestätigen, dass sie die Grundsätze des Deutschen Spendenrats e.V. soweit es die Rechnungslegung betrifft, eingehalten haben. Dies umfasst auch die jährliche Erstellung einer verkürzten Gewinn- und Verlustrechnung analog den Regelungen im Handelsgesetzbuch, die sog. Mehr-Sparten-Rechnung. Sie haben sich verpflichtet, dies auch zu veröffentlichen oder auf Anfrage an jedermann zu versenden. Auf diese Weise können sich Spender und Spenderinnen oder Spendeninteressierte selbst ein detailliertes Bild über die Höhe der Werbe- und Verwaltungskosten machen und selbst entscheiden, ob er/sie diese für angemessen erachtet oder nicht.
In Bezug auf Werbe- und Verwaltungskosten setzt der Deutsche Spendenrat e.V. seinen Mitgliedern keine Höchstgrenze. Denn die gemeinnützigen Organisationen unterscheiden sich sowohl nach Größe als auch Tätigkeitsschwerpunkten und Einsatzorten, so dass Werbe- und Verwaltungskosten durchaus unterschiedlich hoch ausfallen können. Ferner kann es möglich sein, dass in außerordentlichen Situationen wie zum Beispiel einer Gründungsphase Ausgaben in einem Jahr höher ausfallen als üblich.
Die Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrates e.V. verpflichten sich weiterhin, über Strukturen zu berichten und eine Kontrolle der Organisation und seiner Organe regelmäßig durchzuführen. Dies spielt auch bei der Betrachtung von Werbe- und Verwaltungskosten eine Rolle, da bei größeren Organisationen z.T. auch Werbe- und Verwaltungskosten auf Tochtergesellschaften ausgelagert werden, sodass diese auf den ersten Blick niedriger erscheinen.
Unter einer Patenschaft versteht man eine langfristige, finanzielle Hilfe für bedürftige Menschen und für Projekte, die diesen Menschen helfen. Erstere sind Einzelpatenschaften, im zweiten Fall wird häufig von Projektpatenschaften gesprochen.
Einzelpatenschaft: Bekommt wirklich genau ein bestimmter Mensch meine Hilfe?
Bei einer Einzelpatenschaft wird häufig dargestellt, dass die Spende einer bestimmten Person zugute kommt, zum Beispiel einem Kind. Häufig kommt es auch zu einem Briefwechsel, der diesen Eindruck erweckt. Das bedeutet aber nicht, dass die gute Gabe nur diesem einen Kind unmittelbar zukommt. Es ist heute eher gängige Praxis, dass Beiträge für Einzelpatenschaft dem gesamten Projekt zugutekommen, zu dem auch das genannte Kind gehört. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass einzelne nicht bevorzugt werden und des Weiteren eine gerechte Verteilung erfolgen kann. Die Informationen der Hilfsorganisation sollten klarstellen, welcher Art der Patenschaft Ihr Geld zugute kommt.
Gibt es gar keine Einzelpatenschaften?
Doch, es kommt auch noch vor, dass z. B. ein Heimplatz oder eine Hilfe zur Ausbildung für eine bestimmte Person möglich ist.
Kann ich „mein“ Patenkind besuchen?
Obwohl eine persönliche Patenschaft für den Paten eine sehr schöne Sache ist, ist von einem Besuch eher abzuraten. Die damit verbundene Organisation und Verwaltung verursacht vor Ort umfangreiche Kosten. Außerdem hat die Patenschaftsorganisation bei solchen Besuchen eine besondere Verantwortung gegenüber dem Kind: Daraus folgt, dass vor einem persönlichen Kontakt das Kind intensiv vorbereitet und betreut werden muss. Dazu sind geschulte Psychologen notwendig. Auch ist es im Interesse der Kinder, diese vor Pädophilen zu beschützen. Alles in allem entstehen für Pate und Patenkind sehr viele Umstände, so dass man deshalb von einem Besuch besser absehen sollte.
Was ist besser: Ab und zu einmal spenden oder eine so genannte Dauerspende?
Wenn Sie sich für eine Dauerspende entschließen, z. B. indem Sie regelmäßig einen Betrag überweisen oder abbuchen lassen, entstehen der Hilfsorganisation deutlich weniger Kosten und sie kann das verfügbare Budget besser planen. Auch teure Werbekampagnen können damit reduziert werden.
Sachspenden können besonders als Reaktion auf konkrete Aufrufe oder Anfragen und nach Absprache sinnvoll sein. Generell bieten Geldspenden den Organisationen jedoch mehr Flexibilität, vermeiden Transportkosten, und stärken beim Kauf in Zielländern die dortige Wirtschaft.
Mit einer Sachspende verbinden viele Menschen das Gefühl, Menschen in Not direkt und unmittelbar wirksam helfen zu können. Vielfach lassen sie sich auch von der Vorstellung leiten, eine Sachspende sei eine „persönlichere“ Form des Spendens als die eher „anonyme“ Geldspende. Dabei wird der logistische und finanzielle Aufwand im Umgang mit Sachspenden leicht unterschätzt: Transporte müssen organisiert und ggf. an weit entfernte Orte kostenintensiv versandt und verteilt, die Verwendbarkeit und Qualität der Spende muss geprüft werden, Brauchbares muss von Unbrauchbarem getrennt werden, Lagerkosten fallen an und so weiter.
Haben Sie daher Verständnis dafür, dass Sachspenden vor allem dann gern gesehen sind, wenn Organisationen gezielt zu ihnen aufrufen und Ihre Sachspenden den im Spendenaufruf bestimmten Bedarf genau entsprechen, wie es bei schweren Unglücksfällen oder Katastrophe häufig der Fall ist. Generell bieten Geldspenden den Organisationen eine größere Flexibilität. Sie sind leichter zu handhaben und verursachen geringere Folgekosten. Sachmittel können oftmals wesentlich kostengünstiger im Land selbst erworben werden. Dies dient dem guten Zweck. Spenden Sie daher bevorzugt Geldspenden und vertrauen Sie auf das Knowhow, die Erfahrung und Effizienz der von Ihnen unterstützten Organisation in der bedarfsgerechten und zielgerichteten Beschaffung von Hilfsgütern!
Ebenso wie bei Sachspenden sollten zweckgebundene Spenden im Vergleich zu allgemeinen Spenden die Ausnahme bleiben und besonders bei konkreten Aufrufen erfolgen. Zweckgebundene Spenden ziehen einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand nach sich, da die jeweiligen Ein- und Ausgaben in der Buchhaltung getrennt aufgeführt werden müssen. Außerdem kann es passieren, dass beispielsweise bei der Katastrophenhilfe zu viele Gelder für den gleichen Zweck gespendet werden, sodass Rücküberweisungen erfolgen müssen. Das Vertrauen in Organisationen, Gelder dort einzusetzen, wo sie am nötigsten gebraucht werden, bleibt daher unersetzlich.
Von einer professionell gestalteten Internetseite kann nicht ohne weiteres auf eine hohe Seriosität einer Organisation geschlossen werden. Umgekehrt muss auch eine weniger aufwendig gestaltete Internetseite nicht bedeuten, dass die entsprechende Organisation nicht vertrauenswürdig ist. Es ist daher sinnvoll, weitergehende Informationen einzuholen. Eine Möglichkeit besteht darin, mit der Organisation in Kontakt zu treten. Dabei müssen jedoch auch bei einer langsamen Kommunikation nicht unbedingt Rückschlüsse auf Unseriosität gezogen werden, da zum Teil einige kleinere Organisationen beispielsweise nicht über die personellen Kapazitäten wie gewinnorientierte Unternehmen verfügen, die eine besonders schnelle Kommunikation möglich machen oder überhaupt über eine eigene Homepage verfügen.
Wichtig ist auch auf eine sichere Datenübertragung und verschlüsselte Verbindungen beim Spenden zu achten. Unabhängig davon, für welches Bezahlverfahren Sie sich entscheiden: Generell sollte auch beim Spenden im Internet darauf geachtet werden, dass alle Daten über eine sichere SSL-Verbindung verschlüsselt übertragen werden. Dies gilt sowohl für persönliche Angaben als auch für alle Informationen zu Bankverbindungen oder Kreditkarteninformationen.
Besonders im Bereich der Katastrophenhilfe werden nach dem Eintreten einer neuen Katastrophe oft sehr viele Organisationen tätig. Dadurch besteht die Gefahr, dass auch unseriöse „Nutznießer“ ohne notwendige Kompetenz für Spenden werben. Daher sollte in solchen Fällen besonders auf die Glaubwürdigkeit, Professionalität und Vertrauenswürdigkeit einer Organisation geachtet werden. Vor allem bei Spendenaufrufen im Internet rät der Deutsche Spendenrat e.V., sich nicht „überrumpeln“ zu lassen und vorzugsweise einer seriösen Organisation zu spenden, welche schon länger in dem betroffenen Gebiet tätig ist.