Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Der Deutsche Spendenrat begrüßt die Initiative ITZ zur Bildung größerer Transparenz im Dritten Sektor.


Der Deutsche Spendenrat e.V. begrüßt als gemeinnütziger Dachverband Spenden sammelnder Organisationen die Initiative ITZ zur Bildung größerer Transparenz im Dritten Sektor. Der Deutsche Spendenrat ist mit seinen Mitgliedern seit seiner Gründung 1993 überzeugter Verfechter einer Selbstverpflichtung gemeinnütziger Organisationen zur Transparenz im Spendenwesen. Der Deutsche Spendenrat e.V. hat die Selbstverpflichtungserklärung seiner Mitglieder ständig überarbeitet und den gesellschaftlichen Erfordernissen angepasst. Der Deutsche Spendenrat e.V. verlangt zur Aufnahme neuer Mitglieder, dass sie diese Selbstverpflichtungserklärung verbindlich unterzeichnen und einhalten. Er geht davon aus, dass die Initiative ITZ anerkennt, dass der Deutsche Spendenrat bereits für sich und seine Mitglieder die personifizierte Umsetzung der ITZ ist und die Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrates ein praxisbewährtes Beispiel dafür darstellt, wie die Forderungen zur Transparenz im Dritten Sektor umgesetzt werden können. Um das Wesen der Selbstverpflichtung auf eine sehr viel breitere Basis zu stellen, soll die Rahmeninitiative der ITZ als übergreifende Mindeststandards möglichst vieler gemeinnütziger Organisationen verankert werden. Der Deutsche Spendenrat und seine Mitglieder stimmen darin überein, dass die Mindeststandards der ITZ in der neuen Selbstverpflichtung, die von jedem Mitglied des Deutschen Spendenrats e.V. zu unterzeichnen ist, inhaltlich enthalten sind und dementsprechend auch veröffentlicht werden, so dass keine zusätzliche weitere Erklärung die entsprechend der Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrats e.V. abgegeben werden muss. Es wird den Mitgliedern allerdings empfohlen, als beispielgebendes Signal für Viele die 10 PunkteErklärung der ITZ mit zu unterzeichnen.

Sie ist aufzufinden unter: www.transparente-zivilgesellschaft.de

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Deutscher Spendenrat e.V.
Invalidenstraße 29
10115 Berlin
Gründungsjahr: 1993

2. Vollständige Satzung

Satzung des Deutschen Spendenrates e.V.

Der Deutsche Spendenrat e.V. ist ein gemeinnütziger Dachverband. Der Zweck des Vereins ist die Wahrung gemeinsamer Interessen der Mitglieder bei der Umsetzung ihrer ideellen Zielsetzungen, insbesondere die Wahrung und Stärkung der ethischen Grundsätze des Spendenwesens in Deutschland sowie die Sicherstellung des ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgangs mit Spendengeldern durch freiwillige Selbstkontrolle. Der Verein dient dadurch auch dem Verbraucherschutz und hat zum Ziel, Spender und Spenden sammelnde Körperschaften vor unlauterer Spendenwerbung zu schützen. Zur Erfüllung des Vereinszwecks beschließen die Mitglieder eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Grundsätzen über die Mittelbeschaffung und der Rechenschaft über die Mittelverwendung. Der Verein entwickelt Empfehlungen zum ordnungsgemäßen Umgang mit Spendengeldern.

3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft

Er ist als Dachverband mit gültigem Freistellungsbescheid nach §§ 52 ff. der Abgabenordnung, zuletzt vom 09. Juli 2020 des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/663/50069, als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienend, anerkannt.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

  • Vorstand
  • Geschäftsführung
  • Schiedsausschuss
  • Mitgliederversammlung

5. Bericht über die Tätigkeiten der Organisation

6. Personalstruktur

7. Mittelherkunft

8. Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent des gesamten Jahreseinkommen ausmachen

Es gibt keine juristischen Personen, von denen wir Zuwendungen bekommen, die mehr als 10% des gesamten Jahreseinkommens ausmachen.

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