Mitglied werden
Werden Sie Mitglied im Deutschen Spendenrat!

Infos zum Aufnahmeverfahren

Die Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat e.V. können nur Organisationen beantragen, die gemäß den §§ 51-68 Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannt worden sind, d.h. dass sie im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Mitgliedschaft können rechtlich selbständige Organisationen beantragen.

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft einer Organisation, die zumindest seit zwei Jahren besteht, sind: Neben der Unterzeichnung des formalisierten Antragsformulars durch die vertretungsberechtigten Organe der Organisation sind die Anerkennung der Satzung und der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e.V. nebst Anlagen und der damit einhergehenden Selbstverpflichtungserklärung sowie der Verfahrensordnung des Schiedsausschusses, der Schweigepflichtentbindungserklärung gegenüber dem Finanzamt und die Mitgliedsbeitragsordnung erforderlich. Grundlage einer Mitgliedschaft, ist insbesondere, dass die Organisation die nachfolgenden Unterlagen mit dem Antrag auf Mitgliedschaft einreicht:

  • einen aktuellen und gültigen Freistellungsbescheid (kein vorläufiger Bescheid);
  • die aktuelle Satzung bzw. Gesellschaftervertrag;
  • aktuelle Jahresberichte, bestehend aus Tätigkeits-, Projekt- und Finanzbericht, wobei die Rechnungslegung je nach Größenklasse von einem Kassenprüfer (bis € 250.000 Spendeneinnahmen), von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer (über € 250.000 bis € 1.000.000) bzw. von einem Wirtschaftsprüfer (über € 1.000.000) geprüft und bestätigt wurde; die Tätigkeit der Organisation sollte diese für mindestens zwei vollständige Geschäftsjahre nachweisen können;
  • ein aktueller, vollständiger Registerauszug (Handels-, Vereins- oder Stiftungsregister)
  • bei einer Stiftung die aktuelle Vertretungsbescheinigung;
  • die unterzeichnete Schweigepflichtentbindungserklärung gegenüber dem Deutschen Spendenrat für das zuständige Finanzamt der Organisation. Damit sollen, im Zuge der Klärung von bestehenden Zweifeln betreffend der Gemeinnützigkeit, Vorstand oder Schiedsausschuss die rechtliche Option einer aktuellen Statusklärung beim zuständigen Finanzamt erhalten.
  • Aktuelles Werbe- und Informationsmaterial;

Zudem sind wichtige Projekt- und Finanzdaten bereits klar, verständlich und wahr im Jahresbericht bzw. auf der Homepage – soweit vorhanden – für interessierte Dritte an leicht zugänglicher Stelle aufzufinden.

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens können auf Nachfrage weitere Unterlagen und Informationen zu übersenden sein. Im Anschluss an die Einreichung sämtlicher Unterlagen wird grundsätzlich vor einer vorläufigen Aufnahme der Wirtschaftsprüferausschuss des Deutschen Spendenrats e.V. eingebunden sowie ein Besichtigungstermin am Sitz der Organisation durchgeführt. Erst im Anschluss werden die Vorstandsmitglieder über eine vorläufige Aufnahme als Mitglied entscheiden.

Falls es zu einer Ablehnung des Antrags auf Mitgliedschaft kommen sollte, erfolgt diese ohne Begründung.

Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Mitglieder des Deutschen Spendenrates e.V. können nur Spenden sammelnde und im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sein. Die Mitgliedschaft können rechtlich selbstständige Organisationen unabhängig von ihrer Größe, ihren Einnahmen und dem Spendenzweck beantragen. Bei Rückfragen können Sie sich sehr gerne an die Geschäftsstelle wenden.

Gute Gründe, warum Sie Mitglied im Deutschen Spendenrat werden sollten:

Freiwillige Selbstkontrolle durch Einhalten hoher Qualitätsstandards

  • Sie stärken das Vertrauen in Ihre Organisation durch Ihre Mitgliedschaft, die Sie mit der Selbstverpflichtungserklärung, dem erweiterten Prüfungsvermerk Ihres Rechnungsprüfers und unserem Logo öffentlich machen. Als Mitglied dokumentieren Sie, dass Ihre Spendengelder einer guten Sache dienen und Ihre Mittelverwendung sparsam, nachprüfbar und satzungsgemäß ist.
  • Zusätzlich werden Sie hinsichtlich der Rechnungslegung vom unabhängigen Wirtschaftsprüferausschuss(Berichtskritik) unterstützt.
  • Durch eine Mitgliedschaft wird Ihre Organisation in meinungsbildende politische Entscheidungsprozesse eingebunden. Der Deutsche Spendenrat e.V. ist u.a. Mitglied im Trägerkreis des Bündnisses für Gemeinnützigkeit.
  • Unsere Organisationen unterstützen sich gegenseitig bei der Wahrung und Einhaltung der Mitgliedspflichten und -rechte sowie bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen.
  • Unseren Mitgliedern bieten wir fachlich relevante Workshops an und unsere Geschäftsstelle berät bei Fragen zur Einhaltung der Grundsätze.
  • Mit der Mitgliedschaft bestätigen Sie den fachlich fundierten Umgang mit Spendengeldern und setzen so ein Zeichen gegenüber Organisationen, die durch überhöhte Verwaltungskosten oder unterlassene Rechenschaftsberichte der guten Sache Schaden zufügen könnten.
  • Der Höchstbeitrag für eine Mitgliedschaft beläuft sich entsprechend unserer Beitragsordnung gestaffelt nach Spendenaufkommen auf maximal auf € 6.500,00.

Die aktuelle Situation auf dem deutschen Spendenmarkt und wie Ihnen die Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat dabei nützt

Die Zahl der öffentlichen Spendenaufrufe für gemeinnützige und wohltätige Zwecke ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen, der Wettbewerb um Spenden hat sich verschärft. Die Aufgaben, die mit Spenden finanziert werden müssen, wachsen.

Bei unverändert hohem Leistungsbedarf und Leistungsumfang spendensammelnder Organisationen wird es immer schwieriger, die dafür erforderlichen Mittel aufzubringen. Zudem haben die Bürger/-innen in den letzten Jahren eine größere Sensibilität gegenüber Staat, Gesellschaft, Politik und Umwelt entwickelt. Sie übertragen diese Einstellung auch auf das Spendenwesen und haben eine größeres Bedürfnis nach transparenter Berichterstattung über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstrukturen der Organisationen. Spendende sehen sich einer Vielzahl von Organisationen gegenüber, deren Tätigkeiten für sie oft nicht durchschaubar sind. Dies kann Unsicherheit erzeugen, ob die eingesetzten Mittel tatsächlich und in jedem Fall den gewollten Zweck erfüllen.

Durch den Nachweis der Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat erhalten die Spender/-innen die gewünschte Sicherheit über die Seriosität der Organisationen. Durch die Vielfalt der Spendenanliegen und die große Anzahl spendensammelnder Organisationen ist es außerdem für jeden Spendenden schwierig, sich eine Übersicht zu verschaffen und Entscheidungen zu treffen, wem die Spenden zukommen sollen. Berichte in den Medien, nach denen es bei Organisationen zu fehlgeleiteten Geldern, übertriebenen Verwaltungskosten oder unseriösen Praktiken kommt, verunsichern die Spendenden zusätzlich. Dabei spielt es keine Rolle, dass nur ein verschwindend kleiner Teil der Organisationen betroffen ist. Die Einhaltung der Grundsätze des Deutschen Spendenrats schafft Vertrauen und grenzt die Mitgliedsorganisation deutlich von „schwarzen Schafen“ ab.

Unsere Mitgliedsorganisationen und Strukturen sind Teil einer Wertegemeinschaft, die insbesondere gegenüber Spenderinnen und Spendern ein fünffaches Versprechen abgibt:

Wir sind innovativ
Der Deutsche Spendenrat hat einen demokratisch gebildeten Schiedsausschuss mit Entscheidungsbefugnissen gebildet und wird von einem unabhängigen Ausschuss der Wirtschaftsprüfer aus verschiedenen Regionen in Deutschland beraten.

Wir sind geprüft
Alle Mitgliedsorganisationen lassen sich jährlich von ihrem Rechnungsprüfer (je nach Größe der Organisation dem Kassenprüfer, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) auf die Einhaltung der Grundsätze – soweit es die Rechnungslegung und die Strukturen betrifft – prüfen. Das Ergebnis wird jährlich von der Mitgliedsorganisation im Jahresbericht oder, soweit vorhanden, auf der Homepage veröffentlicht. Die Mitglieder werden durch das unabhängige Beratungsgremium des Wirtschaftsprüferausschusses bei der Einhaltung und Umsetzung der Grundsätze – soweit es die Rechnungslegung betrifft – unterstützt (Berichtskritik). Die Mitglieder ermächtigen zudem den Deutschen Spendenrat, sich bei dem für die Organisation zuständigen Finanzamt von der Gewährung oder Versagung von Steuervergünstigungen unterrichten zu lassen (sog. Schweigepflichtentbindungserklärung). Insoweit entbindet das Mitglied das zuständige Finanzamt von der Wahrung des Steuergeheimnisses für den Bereich der Gemeinnützigkeit.

Wir sind kritikfähig
Wenn eine Organisation Mitglied im Deutschen Spendenrat ist, kann die interessierte Öffentlichkeit bei Nichteinhaltung der Grundsätze eine Beschwerde über das Mitglied an den Schiedsausschuss des Deutschen Spendenrats richten. Dieser ist aus überwiegend vereinsunabhängigen Personen, insbesondere Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern, zusammengesetzt. Bei Verstößen gegen die Selbstverpflichtungserklärung empfiehlt der Schiedsausschuss Sanktionen, die bis zum Ausschluss des Mitglieds führen können.

Wir geben Auskunft
Entsprechend der Transparenzgrundsätze des Deutschen Spendenrats sind eine Vielzahl von Informationen und Unterlagen entweder der Homepage oder dem aktuell zu veröffentlichenden Jahresbericht der jeweiligen Organisationen zu entnehmen. Interessierte Spenderinnen und Spender können sich zudem aktuelle Informationen bei den Mitgliedsorganisationen selbst oder hinsichtlich der Spendenwürdigkeit bei der Geschäftsstelle des Deutschen Spendenrates einholen.

Wir bringen uns ein
Unsere Organisationen unterstützen sich bei der Wahrung und Einhaltung der Mitgliedspflichten und –rechte sowie bei der Gestaltung neuer innovativer Ideen gegenseitig. Durch eine Mitgliedschaft werden die Organisationen in meinungsbildende politische Entscheidungsprozesse eingebunden. Der Deutsche Spendenrat ist u.a. Mitglied im Trägerkreis des Bündnisses für Gemeinnützigkeit, einem Zusammenschluss von großen Dachverbänden und unabhängigen Organisationen. Außerdem hat er einen Sitz im Beirat der Stiftung Datenschutz.

Im Rahmen der Selbstverpflichtung und zur Sicherung von mehr Transparenz im Spendenwesen kann der Vorstand im Rahmen der Neuaufnahme eines Mitgliedes eine vorläufige Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat erklären.

Der Vorstand kann diese vorläufige Mitgliedschaft für die Dauer von bis zu 3 Jahren festlegen. Auf begründeten Antrag eines endgültig aufgenommenen Mitglieds kann die Mitgliederversammlung eine vorzeitige Aufnahme mit einfacher Mehrheit beschließen. Bis zur Stellung eines solchen Antrages hat der Vorstand das Recht, das vorläufig aufgenommene Mitglied jederzeit aus dem Deutschen Spendenrat auszuschließen. Während der Dauer der vorläufigen Mitgliedschaft hat das vorläufig aufgenommene Mitglied sämtliche Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitglieds, mit Ausnahme des Stimmrechts in einer während der vorläufigen Mitgliedschaft einberufenen Mitgliederversammlung. Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.

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Steuerbegünstigte Körperschaften dürfen Zuwendungsbestätigungen nur ausstellen, wenn sie hierzu berechtigt sind. Voraussetzung ist insbesondere ein gültiger Feststellungsbescheid nach § 60a AO oder ein aktueller Freistellungsbescheid beziehungsweise eine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid.

Für die Ausstellung sind ausschließlich die amtlich vorgeschriebenen Muster nach § 50 Abs. 1 EStDV zu verwenden. Inhalt, Wortlaut und Reihenfolge der vorgeschriebenen Textbestandteile dürfen grundsätzlich nicht verändert werden. Nicht zutreffende Passagen können entfallen. Eigene Logos, Embleme oder Wasserzeichen sind zulässig, ebenso eine ansprechende Gestaltung, sofern der amtliche Inhalt unverändert bleibt.

Bei der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen ist insbesondere Folgendes zu beachten:

  • Zuwendungsbestätigungen dürfen nur für tatsächlich erhaltene Zuwendungen ausgestellt werden.
  • Geld- und Sachzuwendungen sind auf den jeweils vorgesehenen amtlichen Mustern zu bescheinigen.
  • Bei Sachspenden sind Art, Zustand, Alter und der Wert des zugewendeten Gegenstands nachvollziehbar zu dokumentieren.
  • Aufwandsspenden können nur bestätigt werden, wenn ein rechtswirksamer Anspruch auf Aufwendungsersatz bestand und auf diesen nachträglich wirksam verzichtet wurde.
  • Unrichtige Zuwendungsbestätigungen oder eine zweckwidrige Verwendung der bescheinigten Mittel können Haftungsfolgen nach §§ 10b Abs. 4 EStG und 9 Abs. 3 KStG auslösen.

Amtliche Muster und weitere Informationen

Die amtlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen stellt die Finanzverwaltung im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung bereit:
https://www.formulare-bfinv.de
Im Formular-Management-System können die Muster insbesondere über Suchbegriffe wie „Zuwendungsbestätigung“, „Geldzuwendung“, „Sachzuwendung“ oder „Sammelbestätigung“ gefunden werden.
Die amtlichen Hinweise des Bundesministeriums der Finanzen zu den Mustern für Zuwendungsbestätigungen sind im Einkommensteuer-Handbuch abrufbar:
https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2024/C-Anhaenge/Anhang-37/I/inhalt.html