FAQ
Häufige Fragen zur Mitgliedschaft
Mitglieder des Deutschen Spendenrates e.V. können nur Spenden sammelnde und im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sein. Die Mitgliedschaft können rechtlich selbstständige Organisationen unabhängig von ihrer Größe, ihren Einnahmen und dem Spendenzweck beantragen. Bei Rückfragen können Sie sich sehr gerne an die Geschäftsstelle wenden.
Gute Gründe, warum Sie Mitglied im Deutschen Spendenrat e.V. werden sollten:
Freiwillige Selbstkontrolle durch Einhalten hoher Qualitätsstandards
- Sie stärken das Vertrauen in Ihre Organisation durch Ihre Mitgliedschaft, die Sie mit der Selbstverpflichtungserklärung, dem erweiterten Prüfungsvermerk Ihres Rechnungsprüfers und unserem Logo öffentlich machen. Als Mitglied dokumentieren Sie, dass Ihre Spendengelder einer guten Sache dienen und Ihre Mittelverwendung sparsam, nachprüfbar und satzungsgemäß ist.
- Zusätzlich werden Sie hinsichtlich der Rechnungslegung vom unabhängigen Wirtschaftsprüferausschuss (Berichtskritik) unterstützt.
- Durch eine Mitgliedschaft wird Ihre Organisation in meinungsbildende politische Entscheidungsprozesse eingebunden. Der Deutsche Spendenrat e.V. ist u.a. im Trägerkreis des Bündnisses für Gemeinnützigkeit und hat dort die Leitung des Arbeitskreises Transparenz inne.
- Unsere Organisationen unterstützen sich gegenseitig bei der Wahrung und Einhaltung der Mitgliedspflichten und -rechte sowie bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen.
- Unseren Mitgliedern bieten wir fachlich relevante Workshops an und unsere Geschäftsstelle berät bei Fragen zur Einhaltung der Grundsätze.
- Mit der Mitgliedschaft bestätigen Sie den fachlich fundierten Umgang mit Spendengeldern und setzen so ein Zeichen gegenüber Organisationen, die durch überhöhte Verwaltungskosten oder unterlassene Rechenschaftsberichte der guten Sache Schaden zufügen könnten.
- Der Höchstbeitrag für eine Mitgliedschaft beläuft sich entsprechend unserer Beitragsordnung gestaffelt nach Spendenaufkommen auf maximal auf € 6.500,00.
Die aktuelle Situation auf dem deutschen Spendenmarkt und wie Ihnen die Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat e.V. dabei nützt
Die Zahl der öffentlichen Spendenaufrufe für gemeinnützige und wohltätige Zwecke ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen, der Wettbewerb um Spenden hat sich verschärft. Die Aufgaben, die mit Spenden finanziert werden müssen, wachsen. Bei unverändert hohem Leistungsbedarf und Leistungsumfang spendensammelnder Organisationen wird es immer schwieriger, die dafür erforderlichen Mittel aufzubringen. Zudem haben die Bürger/-innen in den letzten Jahren eine größere Sensibilität gegenüber Staat, Gesellschaft, Politik und Umwelt entwickelt. Sie übertragen diese Einstellung auch auf das Spendenwesen und haben eine größeres Bedürfnis nach transparenter Berichterstattung über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstrukturen der Organisationen. Spendende sehen sich einer Vielzahl von Organisationen gegenüber, deren Tätigkeiten für sie oft nicht durchschaubar sind. Dies kann Unsicherheit erzeugen, ob die eingesetzten Mittel tatsächlich und in jedem Fall den gewollten Zweck erfüllen. Durch den Nachweis der Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat e.V. erhalten die Spender/-innen die gewünschte Sicherheit über die Seriosität der Organisationen. Durch die Vielfalt der Spendenanliegen und die große Anzahl spendensammelnder Organisationen ist es außerdem für jeden Spendenden schwierig, sich eine Übersicht zu verschaffen und Entscheidungen zu treffen, wem die Spenden zukommen sollen. Berichte in den Medien, nach denen es bei Organisationen zu fehlgeleiteten Geldern, übertriebenen Verwaltungskosten oder unseriösen Praktiken kommt, verunsichern die Spendenden zusätzlich. Dabei spielt es keine Rolle, dass nur ein verschwindend kleiner Teil der Organisationen betroffen ist. Die Einhaltung der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e.V. schafft Vertrauen und grenzt die Mitgliedsorganisation deutlich von „schwarzen Schafen“ ab.
Unsere Mitgliedsorganisationen und Strukturen sind Teil einer Wertegemeinschaft, die insbesondere gegenüber Spendern und Spenderinnen ein sechsfaches Versprechen abgibt:
- Wir sind geprüft
Alle Organisation lassen sich jährlich von ihrem Rechnungsprüfer (je nach Größe der Organisation dem Kassenprüfer, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) auf die Einhaltung der Grundsätze – soweit es die Rechnungslegung und die Strukturen betrifft – prüfen. Das Ergebnis wird jährlich von der Mitgliedsorganisation im Jahresbericht oder, soweit vorhanden, auf der Homepage veröffentlicht. Die Mitglieder werden durch das unabhängige Beratungsgremium des Wirtschaftsprüferausschusses bei der Einhaltung und Umsetzung der Grundsätze – soweit es die Rechnungslegung betrifft – unterstützt (Berichtskritik). Die Mitglieder ermächtigen zudem den Deutschen Spendenrat e.V., sich bei dem für die Organisation zuständigen Finanzamt von der Gewährung oder Versagung von Steuervergünstigungen wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke zu unterrichten (sog. Schweigepflichtentbindungserklärung). Insoweit entbindet das Mitglied das zuständige Finanzamt von der Wahrung des Steuergeheimnisses für den Bereich der Gemeinnützigkeit. - Wir sind kritikfähig
Wenn eine Organisation Mitglied im Deutschen Spendenrat e.V. ist, kann die interessierte Öffentlichkeit bei Nichteinhaltung der Grundsätze eine Beschwerde an den Schiedsausschuss des Deutschen Spendenrats e.V. richten. Dieser ist mit überwiegend vereinsunabhängigen Personen, insbesondere Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern zusammengesetzt. Bei Verstößen gegen die Selbstverpflichtungserklärung empfiehlt der Schiedsausschuss Sanktionen, die bis zum Ausschluss des Mitglieds führen können. - Wir geben Auskunft
Entsprechend den Transparenzgrundsätzen des Deutschen Spendenrats e.V. sind eine Vielzahl von Informationen und Unterlagen entweder der Homepage oder dem aktuell zu veröffentlichenden Jahresbericht der jeweiligen Organisationen zu entnehmen. Interessierte Spender und Spenderinnen können sich zudem aktuelle Informationen bei den Mitgliedsorganisationen selbst oder hinsichtlich der Spendenwürdigkeit bei der Geschäftsstelle des Deutschen Spendenrates e.V. einholen. - Wir bringen uns ein
Unsere Organisationen unterstützen sich bei der Wahrung und Einhaltung der Mitgliedspflichten und –rechte sowie bei der Gestaltung neuer innovativer Ideen gegenseitig. Durch eine Mitgliedschaft werden die Organisationen in meinungsbildende politische Entscheidungsprozesse eingebunden. Der Deutsche Spendenrat e.V. ist u.a. im Trägerkreis des Bündnisses für Gemeinnützigkeit, ein Zusammenschluss von großen Dachverbänden und unabhängigen Organisationen, Mitglied und führt dort die Leitung der Arbeitskreises Transparenz. - Wir sind aktiv
Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Spendenrats e.V. hat im Jahr 2009 eine umfassende Studie zum Thema „Geldzuweisungen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften“ veröffentlicht, die ständig aktualisiert wird, zuletzt 2014/2015: Interview mit Wolfgang Stückemann zur Vergabe von Geldauflagen. Auf Initiative der Geschäftsführerin des Deutschen Spendenrats e.V. als Leiterin des Arbeitskreises Transparenz im Bündnis für Gemeinnützigkeit wurde zusammen mit den Autoren Dr. Holger Krimmer, Prof. Dr. Birgit Weitemeyer, Saskia Kleinpeter, Dr. Benedikt Vogt und Friedrich von Schönfeld und mit Unterstützung der übrigen Finanzierungsgeber, wie der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, der Bundesverband Deutscher Stiftungen, der Deutsche Caritasverband Bundesverband, der Deutsche Olympische Sportbund, das Deutsche Rote Kreuz und VENRO – Verband Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen, eine umfassende wissenschaftliche Analyse der Thematik „Transparenz“ und ihrer Sachgerechtigkeit für die fundierte Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit erstellt (Bündnis für Gemeinnützigkeit (Hrsg.): Transparenz im Dritten Sektor. Autoren: Dr. Holger Krimmer, Prof. Dr. Birgit Weitemeyer, Saskia Kleinpeter, Friedrich von Schönfeld, Dr. Benedikt Vogt, Bucerius Law School Press: Hamburg, 1. Auflage 2014, ISBN: 978-3-86381-059-7, € 19,90). - Wir sind innovativ
Der Deutsche Spendenrat e.V. hat einen demokratisch gebildeten Schiedsausschuss mit Entscheidungsbefugnissen gebildet und wird von einem unabhängigen Ausschuss der Wirtschaftsprüfer aus verschiedenen Regionen in Deutschland beraten. Er hat in der Bundesstiftung Datenschutz im Beitrat einen Sitz für Spenden sammelnde Organisationen.
Im Rahmen der Selbstverpflichtung und zur Sicherung von mehr Transparenz im Spendenwesen kann der Vorstand im Rahmen der Neuaufnahme eines Mitgliedes eine vorläufige Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat e.V. erklären.
Der Vorstand kann diese vorläufige Mitgliedschaft für die Dauer von bis zu 3 Jahren festlegen. Auf begründeten Antrag eines endgültig aufgenommenen Mitglieds kann die Mitgliederversammlung eine vorzeitige Aufnahme mit einfacher Mehrheit beschließen. Bis zur Stellung eines solchen Antrages hat der Vorstand das Recht, das vorläufig aufgenommene Mitglied jederzeit aus dem Deutschen Spendenrat e.V. auszuschließen. Während der Dauer der vorläufigen Mitgliedschaft hat das vorläufig aufgenommene Mitglied sämtliche Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitglieds, mit Ausnahme des Stimmrechts in einer während der vorläufigen Mitgliedschaft einberufenen Mitgliederversammlung. Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
- Sonderkonditionen der GfK SE
Unserer Mitglieder erhalten exklusive Leistungen und Sonderkonditionen bei der GfK SE aus dem CharityScope Panel zu Consumer Insights zu Spenden. Mitglieder und Neukunden erhalten 10 % Rabatt im ersten Jahr, danach ist der Preis mit der GfK SE neu auszuhandeln. - Abo des Fundraiser-Magazins
Alle unsere Mitglieder erhalten ein Abo des Fundraiser-Magazins kostenfrei.
Häufige Fragen zum Spendenzertifikat
Es können ausschließlich Mitglieder des Deutschen Spendenrat e.V. an der Prüfung teilnehmen und das Spendenzertifikat erhalten.
Trotz der inhaltlichen Qualität der Selbstverpflichtung der Mitglieder im Deutschen Spendenrat e.V. und der damit einhergehenden Verpflichtung zur externen Prüfung der Rechnungslegung durch – je nach Größenklassen – Kassenprüfer, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erscheint die Verbindlichkeit häufig Dritten (Öffentlichkeit, Politik und Medien) allein zu niedrigschwellig und die eigene Aussage der betroffenen Mitglieder zu wenig objektiv. In Teilen fordern zudem Förderverfahren (Staat) oder der Zugang zu Ressourcen (z.B. Medien) eine formale, externe Prüfung und Bewertung konkret ein. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Spendenrat e.V. das Spendenzertifikat entwickelt, bei dem die Selbstverpflichtungen und Handlungspflichten der Mitglieder durch unabhängige Dritte (Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer) kontrolliert wird.
Die Prüfung für das Spendenzertifikat selbst ist für die Mitglieder des Deutschen Spendenrat e.V. kostenlos. Die zur Prüfung zuständigen Wirtschaftsprüfer werden vom Deutschen Spendenrat e.V. vergütet. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Wahrung der Unabhängigkeit der Prüferinnen und Prüfer gegenüber der geprüften Organisation. Die Mitglieder des Deutschen Spendenrates zahlen lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag im Deutschen Spendenrat e.V.
Der Aufwand für das Prüfverfahren ist unterschiedlich groß, je nachdem welcher Größenkategorie die geprüfte Organisation angehört, da sich danach die Anforderungen und Verpflichtungen nach den Regeln des Deutschen Spendenrat e.V. an die Organisationen richten.