Aufnahmeverfahren

Wie wird man Mitglied im Deutschen Spendenrat e.V.?

Mitglieder des Deutschen Spendenrates e.V. können nur spendensammelnde und im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sein.

Die Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat e.V. können nur Organisationen beantragen, die gemäß den §§ 51-68 Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannt worden sind, d.h. dass sie im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Mitgliedschaft können rechtlich selbständige Organisationen beantragen.

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft einer Organisation, die zumindest seit zwei Jahren besteht, sind: Neben der Unterzeichnung des formalisierten Antragsformulars durch die vertretungsberechtigten Organe der Organisation sind die Anerkennung der Satzung und der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e.V. nebst Anlagen und der damit einhergehenden Selbstverpflichtungserklärung sowie der Verfahrensordnung des Schiedsausschusses, der Schweigepflichtentbindungserklärung gegenüber dem Finanzamt und die Mitgliedsbeitragsordnung. Grundlage einer Mitgliedschaft, ist insbesondere, dass die Organisation die nachfolgenden Unterlagen mit dem Antrag auf Mitgliedschaft einreicht:

  • einen aktuellen und gültigen Freistellungsbescheid (kein vorläufiger Bescheid);
  • die aktuelle Satzung bzw. Gesellschaftervertrag;
  • aktuelle Jahresberichte, bestehend aus Tätigkeits-, Projekt- und Finanzbericht, wobei die Rechnungslegung je nach Größenklasse von einem Kassenprüfer (bis € 250.000 Spendeneinnahmen), von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer (über € 250.000 bis € 1.000.000) bzw. von einem Wirtschaftsprüfer (über € 1.000.000) geprüft und bestätigt wurde; die Tätigkeit der Organisation sollte diese für mindestens zwei vollständige Geschäftsjahre nachweisen können;
  • ein aktueller, vollständiger Registerauszug (Handels-, Vereins- oder Stiftungsregister)
  • bei einer Stiftung die aktuelle Vertretungsbescheinigung;
  • die unterzeichnete Schweigepflichtentbindungserklärung gegenüber dem Deutschen Spendenrat für das zuständige Finanzamt der Organisation. Damit sollen, im Zuge der Klärung von bestehenden Zweifeln betreffend der Gemeinnützigkeit, Vorstand oder Schiedsausschuss die rechtliche Option einer aktuellen Statusklärung beim zuständigen Finanzamt erhalten.
  • Aktuelles Werbe- und Informationsmaterial;

Zudem sind wichtige Projekt- und Finanzdaten bereits klar, verständlich und wahr im Jahresbericht bzw. auf der Homepage – soweit vorhanden – für interessierte Dritte an leicht zugänglicher Stelle aufzufinden. Positiv wirkt sich zum Beispiel aus, dass die beantragende Organisation bereits die Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) erfüllt.

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens können auf Nachfrage weitere Unterlagen und Informationen zu übersenden sein. Im Anschluss an die Einreichung sämtlicher Unterlagen wird grundsätzlich vor einer vorläufigen Aufnahme der Wirtschaftsprüferausschuss des Deutschen Spendenrats e.V. eingebunden sowie ein Besichtigungstermin am Sitz der Organisation durchgeführt. Erst im Anschluss werden die Vorstandsmitglieder über eine vorläufige Aufnahme als Mitglied entscheiden.

Falls es zu einer Ablehnung des Antrags auf Mitgliedschaft kommen sollte, erfolgt diese ohne Begründung.

FAQ

Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Mitglieder des Deutschen Spendenrates e.V. können nur Spenden sammelnde und im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sein. Die Mitgliedschaft können rechtlich selbstständige Organisationen unabhängig von ihrer Größe, ihren Einnahmen und dem Spendenzweck beantragen. Bei Rückfragen können Sie sich sehr gerne an die Geschäftsstelle wenden.

Gute Gründe, warum Sie Mitglied im Deutschen Spendenrat e.V. werden sollten:

Freiwillige Selbstkontrolle durch Einhalten hoher Qualitätsstandards

  • Sie stärken das Vertrauen in Ihre Organisation durch Ihre Mitgliedschaft, die Sie mit der Selbstverpflichtungserklärung, dem erweiterten Prüfungsvermerk Ihres Rechnungsprüfers und unserem Logo öffentlich machen. Als Mitglied dokumentieren Sie, dass Ihre Spendengelder einer guten Sache dienen und Ihre Mittelverwendung sparsam, nachprüfbar und satzungsgemäß ist.
  • Zusätzlich werden Sie hinsichtlich der Rechnungslegung vom unabhängigen Wirtschaftsprüferausschuss (Berichtskritik) unterstützt.
  • Durch eine Mitgliedschaft wird Ihre Organisation in meinungsbildende politische Entscheidungsprozesse eingebunden. Der Deutsche Spendenrat e.V. ist u.a. im Trägerkreis des Bündnisses für Gemeinnützigkeit und hat dort die Leitung des Arbeitskreises Transparenz inne.
  • Unsere Organisationen unterstützen sich gegenseitig bei der Wahrung und Einhaltung der Mitgliedspflichten und -rechte sowie bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen.
  • Unseren Mitgliedern bieten wir fachlich relevante Workshops an und unsere Geschäftsstelle berät bei Fragen zur Einhaltung der Grundsätze.
  • Mit der Mitgliedschaft bestätigen Sie den fachlich fundierten Umgang mit Spendengeldern und setzen so ein Zeichen gegenüber Organisationen, die durch überhöhte Verwaltungskosten oder unterlassene Rechenschaftsberichte der guten Sache Schaden zufügen könnten.
  • Der Höchstbeitrag für eine Mitgliedschaft beläuft sich entsprechend unserer Beitragsordnung gestaffelt nach Spendenaufkommen auf maximal auf € 6.500,00.

Die aktuelle Situation auf dem deutschen Spendenmarkt und wie Ihnen die Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat e.V. dabei nützt

Die Zahl der öffentlichen Spendenaufrufe für gemeinnützige und wohltätige Zwecke ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen, der Wettbewerb um Spenden hat sich verschärft. Die Aufgaben, die mit Spenden finanziert werden müssen, wachsen. Bei unverändert hohem Leistungsbedarf und Leistungsumfang spendensammelnder Organisationen wird es immer schwieriger, die dafür erforderlichen Mittel aufzubringen. Zudem haben die Bürger/-innen in den letzten Jahren eine größere Sensibilität gegenüber Staat, Gesellschaft, Politik und Umwelt entwickelt. Sie übertragen diese Einstellung auch auf das Spendenwesen und haben eine größeres Bedürfnis nach transparenter Berichterstattung über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstrukturen der Organisationen. Spendende sehen sich einer Vielzahl von Organisationen gegenüber, deren Tätigkeiten für sie oft nicht durchschaubar sind. Dies kann Unsicherheit erzeugen, ob die eingesetzten Mittel tatsächlich und in jedem Fall den gewollten Zweck erfüllen. Durch den Nachweis der Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat e.V. erhalten die Spender/-innen die gewünschte Sicherheit über die Seriosität der Organisationen. Durch die Vielfalt der Spendenanliegen und die große Anzahl spendensammelnder Organisationen ist es außerdem für jeden Spendenden schwierig, sich eine Übersicht zu verschaffen und Entscheidungen zu treffen, wem die Spenden zukommen sollen. Berichte in den Medien, nach denen es bei Organisationen zu fehlgeleiteten Geldern, übertriebenen Verwaltungskosten oder unseriösen Praktiken kommt, verunsichern die Spendenden zusätzlich. Dabei spielt es keine Rolle, dass nur ein verschwindend kleiner Teil der Organisationen betroffen ist. Die Einhaltung der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e.V. schafft Vertrauen und grenzt die Mitgliedsorganisation deutlich von „schwarzen Schafen“ ab.

Unsere Mitgliedsorganisationen und Strukturen sind Teil einer Wertegemeinschaft, die insbesondere gegenüber Spendern und Spenderinnen ein sechsfaches Versprechen abgibt:

  • Wir sind geprüft
    Alle Organisation lassen sich jährlich von ihrem Rechnungsprüfer (je nach Größe der Organisation dem Kassenprüfer, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) auf die Einhaltung der Grundsätze – soweit es die Rechnungslegung und die Strukturen betrifft – prüfen. Das Ergebnis wird jährlich von der Mitgliedsorganisation im Jahresbericht oder, soweit vorhanden, auf der Homepage veröffentlicht. Die Mitglieder werden durch das unabhängige Beratungsgremium des Wirtschaftsprüferausschusses bei der Einhaltung und Umsetzung der Grundsätze – soweit es die Rechnungslegung betrifft – unterstützt (Berichtskritik). Die Mitglieder ermächtigen zudem den Deutschen Spendenrat e.V., sich bei dem für die Organisation zuständigen Finanzamt von der Gewährung oder Versagung von Steuervergünstigungen wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke zu unterrichten (sog. Schweigepflichtentbindungserklärung). Insoweit entbindet das Mitglied das zuständige Finanzamt von der Wahrung des Steuergeheimnisses für den Bereich der Gemeinnützigkeit.
  • Wir sind kritikfähig
    Wenn eine Organisation Mitglied im Deutschen Spendenrat e.V. ist, kann die interessierte Öffentlichkeit bei Nichteinhaltung der Grundsätze eine Beschwerde an den Schiedsausschuss des Deutschen Spendenrats e.V. richten. Dieser ist mit überwiegend vereinsunabhängigen Personen, insbesondere Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern zusammengesetzt. Bei Verstößen gegen die Selbstverpflichtungserklärung empfiehlt der Schiedsausschuss Sanktionen, die bis zum Ausschluss des Mitglieds führen können.
  • Wir geben Auskunft
    Entsprechend den Transparenzgrundsätzen des Deutschen Spendenrats e.V. sind eine Vielzahl von Informationen und Unterlagen entweder der Homepage oder dem aktuell zu veröffentlichenden Jahresbericht der jeweiligen Organisationen zu entnehmen. Interessierte Spender und Spenderinnen können sich zudem aktuelle Informationen bei den Mitgliedsorganisationen selbst oder hinsichtlich der Spendenwürdigkeit bei der Geschäftsstelle des Deutschen Spendenrates e.V. einholen.
  • Wir bringen uns ein
    Unsere Organisationen unterstützen sich bei der Wahrung und Einhaltung der Mitgliedspflichten und –rechte sowie bei der Gestaltung neuer innovativer Ideen gegenseitig. Durch eine Mitgliedschaft werden die Organisationen in meinungsbildende politische Entscheidungsprozesse eingebunden. Der Deutsche Spendenrat e.V. ist u.a. im Trägerkreis des Bündnisses für Gemeinnützigkeit, ein Zusammenschluss von großen Dachverbänden und unabhängigen Organisationen, Mitglied und führt dort die Leitung der Arbeitskreises Transparenz.
  • Wir sind aktiv
    Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Spendenrats e.V. hat im Jahr 2009 eine umfassende Studie zum Thema „Geldzuweisungen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften“ veröffentlicht, die ständig aktualisiert wird, zuletzt 2014/2015: Interview mit Wolfgang Stückemann zur Vergabe von Geldauflagen. Auf Initiative der Geschäftsführerin des Deutschen Spendenrats e.V. als Leiterin des Arbeitskreises Transparenz im Bündnis für Gemeinnützigkeit wurde zusammen mit den Autoren Dr. Holger Krimmer, Prof. Dr. Birgit Weitemeyer, Saskia Kleinpeter, Dr. Benedikt Vogt und Friedrich von Schönfeld und mit Unterstützung der übrigen Finanzierungsgeber, wie der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, der Bundesverband Deutscher Stiftungen, der Deutsche Caritasverband Bundesverband, der Deutsche Olympische Sportbund, das Deutsche Rote Kreuz und VENRO – Verband Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen, eine umfassende wissenschaftliche Analyse der Thematik „Transparenz“ und ihrer Sachgerechtigkeit für die fundierte Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit erstellt (Bündnis für Gemeinnützigkeit (Hrsg.): Transparenz im Dritten Sektor. Autoren: Dr. Holger Krimmer, Prof. Dr. Birgit Weitemeyer, Saskia Kleinpeter, Friedrich von Schönfeld, Dr. Benedikt Vogt, Bucerius Law School Press: Hamburg, 1. Auflage 2014, ISBN: 978-3-86381-059-7, € 19,90).
  • Wir sind innovativ
    Der Deutsche Spendenrat e.V. hat einen demokratisch gebildeten Schiedsausschuss mit Entscheidungsbefugnissen gebildet und wird von einem unabhängigen Ausschuss der Wirtschaftsprüfer aus verschiedenen Regionen in Deutschland beraten. Er hat in der Bundesstiftung Datenschutz im Beitrat einen Sitz für Spenden sammelnde Organisationen.

Im Rahmen der Selbstverpflichtung und zur Sicherung von mehr Transparenz im Spendenwesen kann der Vorstand im Rahmen der Neuaufnahme eines Mitgliedes eine vorläufige Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat e.V. erklären.

Der Vorstand kann diese vorläufige Mitgliedschaft für die Dauer von bis zu 3 Jahren festlegen. Auf begründeten Antrag eines endgültig aufgenommenen Mitglieds kann die Mitgliederversammlung eine vorzeitige Aufnahme mit einfacher Mehrheit beschließen. Bis zur Stellung eines solchen Antrages hat der Vorstand das Recht, das vorläufig aufgenommene Mitglied jederzeit aus dem Deutschen Spendenrat e.V. auszuschließen. Während der Dauer der vorläufigen Mitgliedschaft hat das vorläufig aufgenommene Mitglied sämtliche Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitglieds, mit Ausnahme des Stimmrechts in einer während der vorläufigen Mitgliedschaft einberufenen Mitgliederversammlung. Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.

  • Sonderkonditionen der GfK SE
    Unserer Mitglieder erhalten exklusive Leistungen und Sonderkonditionen bei der GfK SE aus dem CharityScope Panel zu Consumer Insights zu Spenden. Mitglieder und Neukunden erhalten 10 % Rabatt im ersten Jahr, danach ist der Preis mit der GfK SE neu auszuhandeln.
  • Abo des Fundraiser-Magazins
    Alle unsere Mitglieder erhalten ein Abo des Fundraiser-Magazins kostenfrei.

Weitere Informationen für Mitglieder

Nach Ablauf der Übergangsfrist: neue Muster für Zuwendungsbestätigungen ab 2015

Mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. November 2013 (BStBl 2013 I S. 1333) wurden neue verbindliche Muster für Zuwendungsbestätigungen veröffentlicht. Damit wurden nunmehr die Muster vom 30. August 2012 (BStBl 2012 I S. 884) ersetzt. Grundsätzlich gelten die neuen Muster bereits für Zuwendungen seit dem 1. Januar 2014. Allerdings wurde bisher seitens der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die nach bisherigem Muster erstellten Zuwendungsbestätigungen noch bis zum 31. Dezember 2014 weiterverwendet wurden (BMF-Schreiben vom 26.3.2014, IV C 4 – S 2223/07/0018:005). Nach Ablauf dieser Übergangsfrist müssen seit dem 1. Januar 2015 Zuwendungsbestätigungen zwingend nach den neuen Mustern des BMF ausgestellt werden.

  • Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes wurde die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen eingeführt. Künftig wird von den Finanzämtern keine vorläufige Bescheinigung mehr ausgestellt, sondern ein Feststellungsbescheid erteilt, der ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig ist.
  • Körperschaften dürfen nur innerhalb dieser Drei-Jahresfrist Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Stiftungen, gGmbHs, Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften wird empfohlen, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass im Rahmen der erstmaligen Überprüfung der tatsächlichen Geschäftsführung ein Freistellungsbescheid erteilt wird, um weiterhin Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen. Freistellungsbescheide gelten ab Ausstellungsdatum fünf Jahre. Auch nach deren Gültigkeit müssen sich die Körperschaften rechtzeitig um eine Neuausstellung bemühen.
  • Hinweise zu haftungsrechtlichen Folgen bei Ausstellung einer unrichtigen Zuwendungsbestätigung und zur steuerlichen Anerkennung der Spendenbescheinigung sind entsprechend dem Wortlaut des BMF Schreibens zu übernehmen (Punkt 1 und 13 des BMF-Schreibens).
  • Die Bestätigung darf eine maximale Größe von DIN A4 haben. Werbung und Danksagungen dürfen nur auf der Rückseite der Bestätigung abgedruckt werden.
  • Der Bestätigungsaussteller muss außerdem vorgeschriebene Textpassagen beibehalten, er darf keine Umformulierung vornehmen. Eine Hervorhebung einzelner Textpassagen durch beispielsweise Einrahmung ist jedoch erlaubt.
  • Der Zuwendungsempfänger darf alle steuerbegünstigten Zwecke nennen. Er muss nicht kenntlich machen, für welchen konkreten steuerbegünstigten Zweck die Zuwendung verwendet wird.
  • Der zugewendete Betrag muss sowohl in Ziffern als auch in Buchstaben genannt werden.
  • Die Fragestellung, ob es sich bei der Bestätigung von Geldzuwendungen bzw. Mitgliedsbeiträgen um einen Verzicht auf Erstattungen von Aufwendungen handelt, muss der Zuwendungsempfänger auf der Bestätigung in jedem Fall beantworten.
  • Sachspenden müssen auf der Bestätigung genau bezeichnet werden (z.B. mit Alter, Zustand etc.). Sachspenden aus dem Betriebsvermögen sind mit dem Entnahmewert zzgl. angefallener Umsatzsteuer anzusetzen. Bei Sachspenden aus dem Privatvermögen des Zuwendenden ist der gemeine Wert anzusetzen, außer der Verkauf des gespendeten Wirtschaftsguts würde zum Zeitpunkt der Zuwendung einer Besteuerung unterliegen.
  • Bei Sammelbestätigungen muss der Gesamtbetrag auf der zugehörigen Anlage in sämtliche Einzelzuwendungen aufgeschlüsselt werden.
  • Dach- und Spitzenorganisationen dürfen nicht mehr für die ihnen angeschlossenen Vereine als Durchlaufstelle für Zuwendungen fungieren.

Verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen stehen im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung als ausfüllbare Formulare unter www.formulare-bfinv.de > Formularcenter Formulare > A–Z4 > Gemeinnützigkeit zur Verfügung.

Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Spendenrats e.V., Herr Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Stückemann, hat eine umfassende Studie zum Thema „Geldzuweisungen durch Gerichte und Staatsanwaltschaft“ im Jahrbuch Geldauflagen 2009 veröffentlicht, die ständig aktualisiert wird, zuletzt 2014/2015. Hierbei hat er festgestellt, dass die Zuweisung von Geldauflagen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften in Deutschland sehr unterschiedlich erfolgt. Seine Forderung im Interview mit dem Verlag ENGAGIERT AKTUELL Berlin, lautet: „Die Transparenz könnte und sollte verbessert werden.“

Mehr finden Sie im anliegenden Interview: Sonderkonditionen bei der GfK

Studie des Bündnisses für Gemeinnützigkeit „Transparenz im Dritten Sektor – Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme“.

Auf Initiative der Geschäftsführerin des Deutschen Spendenrats e.V. als Leiterin des Arbeitskreises Transparenz im Bündnis für Gemeinnützigkeit wurde zusammen mit den Autoren Dr. Holger Krimmer, Prof. Dr. Birgit Weitemeyer, Saskia Kleinpeter, Dr. Benedikt Vogt und Friedrich von Schönfeld und mit Unterstützung der übrigen Finanzierungsgeber, wie der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, der Bundesverband Deutscher Stiftungen, der Deutsche Caritasverband Bundesverband, der Deutsche Olympische Sportbund, das Deutsche Rote Kreuz und VENRO – Verband Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen eine umfassende wissenschaftliche Analyse der Thematik „Transparenz“ und ihrer Sachgerechtigkeit für die fundierte Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit erstellt (Bündnis für Gemeinnützigkeit (Hrsg.): Transparenz im Dritten Sektor. Autoren: Dr. Holger Krimmer, Prof. Dr. Birgit Weitemeyer, Saskia Kleinpeter, Friedrich von Schönfeld, Dr. Benedikt Vogt, Bucerius Law School Press: Hamburg, 1. Auflage 2014, ISBN: 978-3-86381-059-7, € 19,90).

Kurzbeschreibung

Das Informationsinteresse im Hinblick auf die Tätigkeit und die Finanzierung gemeinnütziger Organisationen ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen. Dazu haben auch einige Skandale aus dem gemeinnützigen Bereich beigetragen, bei denen ein gravierender Mangel an transparentem wirtschaftlichen Handeln im Innen- und Außenverhältnis im Mittelpunkt stand. Eine umfassende wissenschaftliche Analyse der Thematik „Transparenz“ und ihre Sachgerechtigkeit ist für die fundierte Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit notwendig. Trotz bereits vorhandener Grundlagenforschung im nationalen wie im internationalen Umfeld fehlte eine aktuelle Untersuchung über die Transparenz– und Publizitätsanforderungen sowie über die empirischen Strukturen der unterschiedlichen Bereiche des Dritten Sektors, welche die bereits vorhandenen Regelungen und Mechanismen zusammenträgt und darstellt, ihre tatsächliche Verbreitung und Akzeptanz untersucht und sachgerechte Kriterien zu Transparenz und Offenlegung entwickelt. Diese Aufgabe übernimmt die Studie und trägt damit zur Versachlichung der Transparenzdebatte bei.

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