Pressemitteilung vom 10. Mai 2010

Deutscher Spendenrat verabschiedet neue Grundsätze

Noch mehr Offenheit und Transparenz für Spender und Öffentlichkeit

Berlin, 10.05.2010 – Seit 1993 bietet der Deutsche Spendenrat für spendensammelnde Organisationen einen verbindlichen Handlungsrahmen durch vorgegebene Standards. Er versteht sich dabei bewusst nicht als Kontrollorgan seiner Mitglieder, sondern erwartet eine Selbstverpflichtung auf die gemeinsam beschlossenen Regeln und stellt mit dem Schiedsausschuss eine Klärungsstelle für Zweifels- und Beschwerdefälle.

Am 5. Mai hat die Mitgliederversammlung in Friedrichsdorf/Taunus unter dem Titel:“Dem Gemeinwohl und dem Spender verpflichtet“, die neuen Grundsätze des Deutschen Spendenrates verabschiedet.

„Die Publizitätsauflagen für Stiftungen in Deutschland sind nicht ausreichend. Die Stiftungen sollten mehr Transparenz zeigen und ihre Effizienz offenlegen müssen“ sagte Michael Endres, Vorstandsvorsitzender der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, anlässlich des Stiftungstages 2010 in Frankfurt am Main.

Dieses Prinzip setzen die Mitgliedsorganisationen im Deutschen Spendenrat seit langem um. Ziel der neuen Grundsätze des Spendenrates ist weiterhin die Wahrung und Stärkung der ethischen Prinzipien des Spendenwesens in Deutschland sowie die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgangs mit Spendengeldern durch freiwillige Selbstkontrolle. So werden die Spender und die Spenden sammelnden Organisationen vor unlauterer Spendenwerbung geschützt und Organen, Funktionsträgern und Mitarbeitern eine verbindliche Orientierung an die Hand gegeben.

Nach außen hin bilden die verbindlichen Standards für Strukturen und Handeln sowie die nachvollziehbare Transparenz durch Information und Dokumentation die Grundlage für Verlässlichkeit und Seriosität und wirken damit Glaubwürdigkeit und Vertrauen bildend.

Die Leitungsgremien eines Mitglieds im Deutschen Spendenrat erklären für ihre gemeinnützige Organisation künftig in einer Selbstverpflichtung jährlich, den Grundsätzen zu entsprechen. Sind strukturbedingt einzelne Regeln nicht anzuwenden, erfolgt dazu eine nachvollziehbare Erläuterung.

Die Erklärung ist auf der Internetseite der Organisation sowie in anderer geeigneter Form dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.

Die Grundsätze legen zukünftig in den Abschnitten I. und II. zusätzlich konkrete Verhaltensregeln zu Ethik und Strukturen fest:

  • Grundsätzlich unzulässig ist die Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen.
  • Provisionszahlungen bei der Einwerbung von Mitgliedern oder Zuwendungen sind nur in engen Grenzen und unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit zulässig und im Finanzbericht anzugeben.
  • Werbung, die gegen die guten Sitten und anständigen Gepflogenheiten verstößt, ist unzulässig.
  • Der Status der Gemeinnützigkeit bedingt klare und demokratische Strukturen und Mitgliedschaftsverhältnisse der Organisation. Sie unterliegt aufgrund ihres besonderen Status der Verpflichtung zur Offenheit und Transparenz.
    • Leitungsgremien sollen aus mindestens zwei Personen bestehen und von einem Aufsichtsgremium mit Mandat ausgestattet und durch dieses kontrolliert werden.
    • Das Leitungsgremium führt die Geschäfte auf der Basis von Satzung und Gremienbeschlüssen
    • Soweit den für die Organisation ehrenamtlich handelnden Personen Aufwand erstattet wird, ist dies in der Satzung grundsätzlich geregelt.
    • Personelle Überschneidungen in ehren- wie auch hauptamtlicher Funktion gibt es nur auf der Basis offengelegter, klarer Funktionsbeschreibung und Aufgabentrennung.

Im dritten Abschnitt sind die Standards für das Rechnungswesen der Mitglieder beschrieben:

Sie geben für kleine Organisationen (Mittelzufluss unter € 250.000,00) mindestens eine nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Rechnungslegung gefertigte Aufstellung als Einnahmen-Überschussrechnung mit Vermögensaufstellung und unter Berücksichtigung einer Aufteilung nach steuerlichen Bereichen (sog. Vier-Sparten-Rechnung) vor.

Die Rechnungslegung anderer Organisationen (Mittelzufluss über € 250.000,00) erfolgt in der Form eines kaufmännischen Jahresabschlusses. Eine Vier-Sparten-Rechnung ist auch hier abzuleiten.

Der vierte Abschnitt beschreibt die Vorgaben für das Berichtswesen. Dieses muss den Kommunikationsprinzipien der Offenheit, Wahrhaftigkeit, Klarheit und Glaubwürdigkeit verpflichtet sein.

Über eine abgelaufene Periode ist bis zum 30. September des Folgejahres in Form eines Geschäfts- oder Jahresberichtes transparent zu informieren. Dieser gliedert sich in bis zu drei Elementen:

den Tätigkeitsbericht, ggfs. den Projektbericht sowie den Finanzbericht, angepasst an die geforderte Form der Rechnungslegung und mit folgenden Inhalten:

  • rechtlichen Verhältnisse und wesentliche vertraglichen Verbindungen mit Dritten,
  • Information zu den Werbe- und Verwaltungskosten,
  • die Behandlung projekt- bzw. zweckgebundener Spenden; Spendenweiterleitungen,
  • Darstellung der Personalstruktur, Informationen zur Mitarbeitervergütung, Provisionszahlungen und Erfolgsbeteiligungen für Mitarbeiter.

Der letzte Abschnitt gibt Regelungen für die Prüfung der Jahresabschlüsse vor und gliedert diese in drei Größenklassen:

  • Bei kleinen Organisationen mit einem Mittelzufluss bis € 250.000 erfolgt eine Prüfung durch organisationsinterne Kassenprüfer/Revisoren.
  • Bei den anderen Organisationen mit einem Mittelzufluss bis einschließlich € 1.000.000 ist der Abschluss durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Hier wird als Ergebnis der Prüfung eine Bescheinigung erwartet.
  • Bei einem Mittelzufluss über € 1.000.000 wird als Ergebnis der Prüfung ein Bestätigungsvermerk gefordert.

Die neuen Grundsätze des Deutschen Spendenrates sind damit zwar ausführlicher aber zweifellos auch klarer geworden. Sie umfassen ethische und strukturelle Rahmenvorgaben für den Aufbau und das Handeln der Organisationen und schreiben ein umfassendes Kontroll- und Berichtswesen vor.

Damit bleibt die Selbstverpflichtung der Mitglieder im Spendenrat wegweisend für den Dritten Sektor.


Ansprechpartner

Portrait Ludger Schulte-Hülsmann
Ludger Schulte-Hülsmann
Vorsitzender des Schiedsausschusses

M 0170 3262045
Wolfgang Stückemann
Wolfgang Stückemann
Vorstandsvorsitzender

M 0170 2224242
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