Pressemitteilung vom 12. März 2008

Spendenrat für gesetzliche Regelungen beim Spenden

Zehn-Punkte-Programm für mehr Transparenz

Berlin, 12.03.2008, Der Deutsche Spendenrat e.V. fordert in einem Zehn-Punkte-Programm von der Bundesregierung einheitliche gesetzliche Regelungen zur Transparenz bei spendensammelnden/gemeinnützigen Organisationen. „Nur so kann der Bürger den Organisationen vertrauen und eine effektive Kontrolle erfolgen.“, ist Willi Hass, Vorsitzender des Spendenrates, der Ansicht. Der Spendenrat schlägt vor, einheitliche Standards für alle spendensammelnden Organisationen per Gesetz zu definieren. Damit entsteht eine einheitliche Basis, an der sich jeder Spendensammler messen lassen muß.

„Nur ein gesetzlicher Rahmen schafft in der Öffentlichkeit das nötige Vertrauen und zugleich Verlässlichkeit für die Spender“ betonte die Anwältin Daniela Felser, die zugleich Geschäftsführerin des Deutschen Spendenrates e.V. ist.

Der Spendenrat hält eine umfassende Prüfung und eine große Transparenz für mehr als angebracht. Sein Ziel sind einheitliche Standards für spendensammelnde Organisationen. Diese Standards sollten nach Ansicht des Deutschen Spendenrates folgende zehn Punkte umfassen:

  • Eine Prüfung der Buchführung, des Jahresabschluss sowie die Mittelverwendung nach den Richtlinien des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW).
  • Pflicht zur Erstellung eines ausführlichen Jahresberichtes mit einer expliziten Ausweisung von Provisionen.
  • Eine einheitliche Definition von Verwaltungs- und Projektkosten.
  • Die Schaffung einer bundesweiten Spenden-Datenbank, alle spendensammelnden Organisationen sollen verpflichtet werden, sich dort einzutragen.
  • Ein Teil der Informationen dieser Datenbank soll für den Spender frei zugänglich sein. Sie soll zentral bei einer Bundesbehörde oder einer neutralen Einrichtung geführt werden, ähnlich wie die Regelungen in anderen Ländern, z. B. USA oder Großbritannien).
  • Entwurf und Verabschiedung eines einheitlichen Sammlungsgesetzes in allen Bundesländern – und gerade keine Aufhebung der Sammlungsaufsicht auf Länderebene.
  • Keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken o. ä., die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind.
  • Sperrlisten und Richtlinien zum Verbraucherschutz müssen beachtet werden.
  • Kein Verkauf, Vermietung oder Tausch von Adressen,
  • Hinweis darauf, ob Spenden an andere Organisationen weitergeleitet werden

„Die derzeit freiwilligen Regelungen sind ein erster Schritt, aber der Fall UNICEF Deutschland zeigt, dass ein großer Graubereich vorhanden ist und auch bleiben wird, wenn nicht staatliche Vorgaben hier für Transparenz sorgt.“ so Haas weiter. Der Deutsche Spendenrat sieht es als eine seiner wichtigsten Aufgaben in der nächsten Zeit an, dieses Vorhaben zur Verbesserung von Transparenz und Sicherheit im Spendenwesen in Deutschland voranzubringen.

Über den Deutschen Spendenrat e.V.

Der Deutsche Spendenrat e.V. ist die Interessenvertretung von gut 60 spendensammelnden, gemeinnützigen Organisationen aus den Bereichen soziale und humanitäre Hilfe, Umwelt und Tierschutz. Er vertritt diese gegenüber der Öffentlichkeit sowie staatlichen, politischen und privaten Gremien.

Ansprechpartner

Deutscher Spendenrat e.V.
Frau Rechtsanwältin Daniela Felser

Geschäftsführerin
Knesebeckstraße 1
10623 Berlin

T +49 (30) 308314-92
F +49 (30) 308314-93
felser@spendenrat.de
www.spendenrat.de

Sekretariat: Marleen Krüger
krueger@spendenrat.de

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