Der Deutsche Spendenrat e.V. setzt auf freiwillige Selbstkontrolle seiner Mitglieder. Zur Erreichung größere Transparenz und damit zur Gewährleistung einer erhöhten Sicherheit beim Spenden verpflichten sich die Mitglieder zur Einhaltung des geltenden Rechts und darüber hinaus zur Beachtung der in der Selbstverpflichtung des Deutschen Spendenrates e.V. benannten Regeln.
Dazu gehören u. a. die Vermeidung von Werbung, die gegen die guten Sitten verstößt und der Verkauf von Spendenadressen. Ferner ist festgelegt, in welcher Form und bis wann dem Verein ein Jahresbericht vorzulegen ist.
Bei der Selbstverpflichtungserklärung handelt es sich um ein Alleinstellungsmerkmal. Durch sie betonen die Mitglieder des Deutschen Spendenrates e.V. ihre Intention, mehr Vertrauen ins Spendenwesen zu schaffen.
Die nachfolgende Selbstverpflichtungserklärung hat noch Gültigkeit bis einschließlich der Erstellung des Jahresberichts/finanziellen Jahresabschlusses 2010. Danach gelten für alle Mitglieder verbindlich die neuen Grundsätze des Deutschen Spendenrates, welche die Mitgliederversammlung am 05.05.2010 verabschiedet hat.
Selbstverpflichtungserklärung
Selbstverpflichtung
der Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrates e.V.
Wir sind durch Bescheid des Finanzamtes ..................................
vom ...............................
Steuernummer ....................................
als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen ......................................... Zwecken dienend anerkannt mit gültigem Freistellungsbescheid nach §§ 52 ff der Abgabenordnung, zuletzt vom ...........................................
Zur Erreichung größerer Transparenz und damit zur Gewährleistung einer erhöhten Sicherheit beim Spenden verpflichten wir uns, über die Einhaltung des geltenden Rechts hinaus zur Beachtung folgender Regeln:
1. Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen betreiben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind.
2. Werbung, die gegen die guten Sitten und anständigen Gepflogenheiten verstößt, wird unterlassen.
3. Wir verpflichten uns, allgemein zugängliche Sperrlisten und Richtlinien zum Verbraucherschutz zu beachten.
4. Wir werden den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen unterlassen.
5. Die Prüfung unserer Buchführung, unseres Jahresabschlusses und Lageberichtes, sowie unserer Einnahmen-/Ausgabenrechnung erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Richtlinien des Institutes für Wirtschaftsprüfer (IdW) e.V. Der Abschlussprüfer hat die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung, soweit sie die Rechnungslegung betrifft, entsprechend zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Auf den Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers kann verzichtet werden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung gemäß Ziff. 4 der Beitragsordnung die Summe von 250.000 € im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht überstiegen hat.
6. Spätestens bis zum 30.9. des Folgejahres stellen wir einen für die Öffentlichkeit bestimmten Bericht fertig, der zumindest folgende Bestandteile enthält:
a. gegliederte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben mit Bestätigungsvermerk gemäß Ziff. 5 unter Berücksichtigung der Leitlinien für die Buchhaltung spendensammelnder Organisationen des Deutschen Spendenrates e.V. vom 8.6.1999.
b. Erläuterung von Bereichen, in denen Provisionen oder Erfolgsbeteiligungen gezahlt werden
c. Erläuterung der Behandlung von projektgebundenen Spenden
d. Hinweis darauf, ob Spenden an andere Organisationen weitergeleitet werden und ggf. in welcher Höhe.
e. Hinweis auf die Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrates e.V.
7. Wir verpflichten uns, den Anforderungen dieser Selbstverpflichtung genügenden Bericht gegen Erstattung der Selbstkosten auf Wunsch an jedermann zu versenden.